Die rot-grüne Wiener Stadtregierung gibt ständig Signale in die Welt, dass die Bundeshauptstadt ein guter Platz für Schutzsuchende ist. Hier gebe es genügend Geld, gute Verpflegung inklusive Gemeindewohnung, die jenen bezahlt wird, die das Bleiberecht erlangen. Wen wundert´s, dass in Wien nun schon jeder dritte Bezieher von Mindestsicherung ein Asylberechtigter ist?
Zahl der Asylberechtigten stieg auf elf Prozent
Die gute Konjunktur und die damit zusammenhängende sinkende Arbeitslosigkeit hat zwar dazu geführt, dass die Gesamtzahl der Bezieher von Mindestsicherung in Wien um acht Prozent deutlich sank, doch gibt es bei Asylberechtigten eine gegenteilige Entwicklung: Deren Zahl stieg von 41.428 im März 2017 auf 45.804 im März dieses Jahres – also um satte elf Prozent, wie auch die Tageszeitung Österreich schreibt.
Frauenberger: “Immer mehr Schutzsuchende kommen nach Wien”
Sozialstadträtin Sandra Frauenberger von der SPÖ, die ja ihren Rückzug aus der Regierung bereits bekanntgegeben hat und in Zukunft weiter als Gemeinderätin ihr Salär verdienen möchte, führt den rasanten Anstieg bei den Asylberechtigten darauf zurück, dass es immer mehr Schutzsuchende gäbe, die nach Wien kommen würden. Verständlich, wenn vonseiten der SPÖ und der Grünen auch ständig kommuniziert wird, dass in Wien für Einwanderer Milch und Honig fließen würden.
Schutzsuchende reißen 30 Millionen Budgetloch in Wien
Während in den Bundesländern, wie zum Beispiel unter FPÖ-Regierungsbeteiligung in Oberösterreich, Kürzungen und Neuregelungen bei der Mindestsicherung für subsidiär Schutzbedürftige überlegt beziehungsweise in Kraft sind, will Wien in dieser Hinsicht nichts unternehmen und die Einwanderer weiterhin auf Kosten der Bevölkerung “verwöhnen”.
Wie das dadurch entstandene 30-Millionen-Budgetloch wieder gestopft werden kann, bleibt allerdings unklar. Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) macht eben wieder ein bisschen mehr Schulden.
Bei Einwanderern kein Vermögen zu holen
In Wien erhalten Alleinstehende und Alleinerzieher 863,04 Euro Mindestsicherung, Paare (pro Person) 647, 28 Euro, Kinder 233,02 Euro. Bei der Berechnung der Leistung wird das gesamte Einkommen und das verwertbare Vermögen aller anspruchsberechtigten Personen berücksichtigt. Allerdings gilt das ja nur für die autochthone Bevölkerung, da bei den Einwanderern offiziell sowieso nichts zu holen ist.