Konsumentenschutz: Letzter Aufruf für österreichische Komsumenten bezüglich VW-Sammelklage.

15. Mai 2018 / 09:30 Uhr

Sammelklage gegen VW-Dieselschwindel: Frist läuft noch bis zum 20. Mai 2018

Nur noch bis Sonntag den 20. Mai 2018 läuft die Frist für Anspruchsberechtigte im Zuge einer Sammelklage gegen den Volkswagen-Konzern aus dem Titel einer mutmaßlichen Manipulation bei Dieselmotoren mit Hilfe von unzulässiger Motorsteuerungs-Software. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Sammelklagen-Aktion im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums und der Arbeiterkammer gestartet. In der Sammelklage werden eine Wertminderung und Folgeschäden geltend gemacht. Unter dem Link www.verbraucherrecht.at kann man sich laut VKI als geschädigter Konsument gegen Zahlung eines Organisationskostenbeitrages von 50 Euro noch zu diesem Verfahren anmelden.

Der VKI gibt sich zuversichtlich und verweist diesbezüglich auf die laufenden Gerichtsverfahren gegen VW:

In Österreich laufen zum VW-Dieselskandal seit geraumer Zeit Ermittlungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es gibt mittlerweile auch Urteile in Deutschland und Österreich, in denen Gerichte zum Ergebnis kommen, dass VW bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert hat und daher der Verkauf dieser Fahrzeuge durch VW gegen die guten Sitten verstößt. Beides – Strafverfahren und diese Urteile – zeigt, dass eine Haftung von VW für die Folgen der bewussten Softwaremanipulation deutlich im Raum steht.

Ein dem VKI vorliegendes Gutachten kommt zu einer deutlichen Wertminderung, die mehr als 20 Prozent betragen kann. In den Sammelklagen soll eine Wertminderung von voraussichtlich 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt werden. Neben einer Wertminderung liegt es – nach einer Umfrage des VKI in Österreich und Umfragen in weiteren europäischen Ländern bei betroffenen Fahrzeughaltern – nahe, dass Folgeschäden entstehen werden. Und zwar gerade im Zusammenhang mit dem von den meisten Betroffenen bereits durchgeführten Software-Update. Als negative Folgen kommen ein gestiegener Treibstoffverbrauch, reduzierte Leistung (trotz Software-Update), ein erhöhter Verschleiß – insbesondere des Abgasreinigungssystems (trotz Softwareupdate) – in Betracht. Auch dies wird in der Klage geltend gemacht.

Klage bis Mitte September unterstützt durch Prozessfinanzierer

Nachdem die Ansprüche mit 18.September verjähren, muss bis dorthin spätestens die Sammelklage bei Gericht einlangen. Unterstützt wird die Prozessführung im Rahmen der Sammelklagen-Aktion durch den Prozessfinanzierer ROLAND ProzessFinanz AG aus Köln.

Unter folgenden Bedingungen kann man sich laut VKI noch der Sammelklage anschließen:

Zur Teilnahme an den Sammelklagen sind alle Verbraucher berechtigt, die

ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008-2015)

die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18.9.2015 gekauft haben, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem 18.9.2015 verkauft haben

deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen wurde

Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.

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