Die gerechte Strafe ereilt nun drei islamistische Touristinnen-Mörder in Marokko. Drei marokkanische Anhänger des Islamischen Staates (IS), die zwei skandinavische Touristinnen Mitte Dezember 2018 grausam ermordet hatten, wurden jetzt mit der gerichtlichen Höchststrafe bedacht. Die Bluttat an den beiden jungen Frauen aus Norwegen und Dänemark fand Ende 2018 im Nationalpark Toubkal unweit von Marrakesch statt. Die beiden Frauen wurden in ihrem Zelt überfallen und anschließend geköpft.
Insgesamt waren 24 Verdächtige aus den Reihen der IS vor Gericht angeklagt. Den Verdächtigen wurde vorsätzlicher Mord, illegaler Waffenbesitz und die Gründung einer islamistischen Terrorgruppe zur Last gelegt. Die übrigen Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen zwischen fünf und 30 Jahren. Ausschlaggebend war das Geständnis eines Mörders für das Gelingen des Strafgerichtsverfahren.
Wird Todesstrafe auch tatsächlich vollstreckt?
In den letzten Jahren wurde die Todesstrafe in Marokko zwar verhängt aber nicht tatsächlich vollstreckt. Die verurteilten Schwerverbrecher verblieben einfach lebenslang in ihren Gefängniszellen. Aus Abschreckungsgründen könnte das Tourismusland Marokko diesmal allerdings eine Hinrichtung der drei Verbrecher auch vollstrecken. Denn durch den Zustrom illegaler Migranten aus anderen islamischen Staaten ist die Sympathisantenzahl des IS hier sehr hoch.