AmLandesgericht Graz läuft seit Mittwoch der Prozess gegen 17 Mitglieder der “Identitären Bewegung”.

5. Juli 2018 / 13:13 Uhr

Prozess-Start gegen Identitäre: Wie gerechtfertigt ist Kampf gegen Islamisierung?

Erster Verhandlungstag am Landesgericht Graz, 4.Juli 2018: Angeklagt sind 17 Männer, darunter zehn führende Mitglieder der “Identitären Bewegung” (IB) und sieben Sympathisanten. Die Anklage lautet auf Verhetzung (§283 StGB, Strafrahmen bis zu fünf Jahre), Bildung einer kriminellen Vereinigung (§278, bis zu drei Jahre) und Sachbeschädigung (§125, bis zu sechs Monate), wie auch die Kleine Zeitung berichtet.

Zuerst trug der Staatsanwalt den Strafantrag vor. Jetzt kam auch heraus, was bei den zahlreichen Hausdurchsuchungen bei den Aktivisten an “belastendem” Material gefunden wurde: Eine Dose mit Sprühkreide und ein Lack, mit dem Transparente beschriftet wurden.

Zu “faul”, um Österreich gegen Islamismus zu schützen?

Leider wurde er dabei auch untergriffig. Die Angeklagten seien zu faul, um Österreich vor dem Islamismus zu schützen. Dabei waren diese die einzigen, die dagegen Aktionen setzten – welche der Staatsanwalt ja gleichzeitig inkriminierte. Keiner der Angeklagten lebt übrigens vom Sozialamt, alle sind berufstätig oder Studenten.

Ein Verteidiger für 17 Angeklagte – eine Kostenfrage

Die 17 Angeklagten haben nur einen Verteidiger. Denn ein Verfahren, dass so aufgezogen ist wie das gegenständliche, führt ansonsten wegen der hohen Verteidigerkosten auch im Fall eines Freispruches zum finanziellen Ruin der Angeklagten, wie der Tierschützerprozess deutlich gezeigt hat.

Meinungsfreiheit am Prüfstand

Der Verteidiger führte in seiner gut aufgebauten Gegenausführung aus, dass die Bestimmung der Verhetzung im Lichte des Grundrechts auf Meinungsfreiheit zu sehen ist und insoweit es im Konflikt damit steht, verfassungskonform interpretiert werden müsse: Und das bedeute, geäußerte Meinungen dürfen nur bei gänzlich unzweifelhafter Notwendigkeit bestraft werden.

Was bedeutet “Islamisierung”?

In der Folge ging es um das von den Aktivisten verwendete Wort “Islamisierung”: Hierzu führte der Verteidiger aus, dass Islamisierung eines Landes nach den auffindbaren Definitionen bedeute, zu erreichen, dass die Mehrheit der Bevölkerung eines Landes dem islamischen Glauben anhängt. Dort wo dies geschehen ist, ist die Staatsform heute in der Regel nicht demokratisch.

Darf man sagen, dass etwas “tötet”?

Zur Warnung der Identitären Aktivisten, dass irgendetwas “tötet”, führte der Verteidiger zahlreiche Beispiele an, in denen Warnungen vor diversen Gefahren auf diese Art und Weise formuliert werden (zuletzt in einem Buchtitel von Papst Franziskus, wonach die “Wirtschaft tötet”)

Darf man Erdogan-Anhänger auffordern, in die Türkei zurückzugehen?

Zu einer Transparent-Aufschrift der Identitären, wonach Erdogan empfohlen wird, seine Anhänger wieder zurück in die Türkei zu holen, zitierte der Verteidiger einen Zeitungsartikel einer linksliberalen Zeitung, wonach Erdogan-Anhängern die Ausreise aus Österreich nahegelegt wird.

Ist Burka kein Symbol des Islam?

Zum Aktionismus der Identitären Bewegung, bei dem die Aktionisten der Bewegung eine Burka trugen, führte der Verteidiger aus, dass die Burka kein Symbol des Islam sei, weil die Burka im Koran gar nicht vorkomme. Die Burka sei vielmehr ein Kleidungsstück des politischen Islam. das nach europäischen Vorstellungen auch die Würde der Frau verletze. Ein Tragen der Burka bei einer Theater-Aktion im Jahr 2016 könne daher auch nicht den gesamten Islam auf eine Weise verletzen, die bei uns verboten wäre. Nach diesen Ausführungen begann das Beweisaufnahmeverfahren.

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