Der US-Fahrdienstleiter Uber befindet sich auch in Österreich juristisch auf dem Rückzug. Das Oberlandesgericht Wien hat in einer Entscheidung jetzt eine Ende April 2018 gegen Uber erlassene einstweilige Verfügung in zweiter Instanz bestätigt. Prozessgegner und Sieger in dieser Auseinandersetzung ist die Wiener Taxi-Funkzentrale 40100. Die Rechtsvertreter von 40100 sehen sich in ihrem Standpunkt bestätigt und freuen sich über die bereits dritte Entscheidung von Gericht in Folge gegen den US-Fahrdienstleister.
Im April musste Uber auf Grundlage der Einstweiligen Verfügung sogar kurzfristig den Fahrbetrieb einstellen. Inhaltliche Basis dafür waren behauptete Verstöße gegen die Wiener Taxi-und Mietwagen-Betriebsordnung.
Behauptete Systemumstellung wird von 40100 bezweifelt
Nach den einschlägigen Bestimmungen dürften Uber-Fahrer nur am Standort des Mietwagen-Gewerbetreibenden Fahrgäste aufnehmen. Darüber hinaus müssten die Uber-Fahrzeuge nach Ende der Fahrt wieder an den Betriebsstandort zurückkehren. Uber behauptet aktuell eine Systemumstellung seit April 2018. 40100 bezweifelt diese Umstellung und geht von vielfachen Verstößen gegen die Einstweilige Verfügung aus. Jetzt könnte der Oberste Gerichtshof als nächste Instanz am Zug sein. Auch in anderen europäischen Ländern und Städten wurden in der Vergangenheit bereits einschlägige Entscheidungen gegen Uber getroffen.