Endlich hat sich einmal einer gerichtlich gegen Beschimpfungen linker Moralaposteln gewehrt – und auch noch Recht bekommen: Deutschlands erfolgreicher Sänger Xavier Naidoo darf nicht mehr als Antisemit bezeichnet werden. Das Landgericht Regensburg stellte diese Verunglimpfung nun unter Strafe.
Unterlassungsklage gegen Referentin
Eingebracht hatte Naidoo seine Unterlassungsklage gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung , die ihn auf einer Veranstaltung im vergangenen Jahr so bezeichnet hatte. Nach dem Urteil ist es ihr – und wohl auch anderen unter ihren Gesinnungsgenossen – nun verboten, das zu wiederholen. Andernfalls drohen ihr Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Persönlichkeitsrecht stärker als Meinungsfreiheit
Das Gericht kam nach Angaben eines Sprechers zu dem Schluss, dass in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht Naidoos stärker wiege als die Meinungsfreiheit. In dem Verfahren prüften die Richter auch umstrittene Passagen aus Liedern des Sängers. Dieser habe aus Sicht des Gerichts schlüssig dargelegt, dass die Texte andere Botschaften hätten, sagte der Sprecher. Naidoo war zum Auftakt des Prozesses selbst nach Regensburg gekommen.
Im Visier der Gesinnungsjournalisten
Naidoo ist in der Bundesrepublik Deutschland – so wie Volks-Rock´n-Roller Andreas Gabalier in Österreich – wegen seiner dem Mainstream entgegengesetzten Meinung ins Visier der Gesinnungsjournalisten geraten. Sein Song “Marionetten” mit der Gruppe “Söhne Mannheims” sorgte für eine regelrechte Hysterie, manche warfen ihm vor, umstürzlerische, staatsfeindliche Rhetorik zu verwenden.
Abrechnung mit der Politik
Grund waren Textzeilen, in denen Naidoo eine Abrechnung mit der Politik und ihren gleichgeschalteten Medien machte: “Teile eures Volkes nennen euch schon Hoch- beziehungsweise Volksverräter.” Der Spiegel kam dann auch gleich zur Erkenntnis:
Aber gut: Man weiß jetzt unzweifelhaft, wo Xavier Naidoo steht – sehr tief im Wutbürger-Morast nämlich, wo Kampfbegriffe wie “Lügenpresse” und “Volksverräter” gesellschaftszersetzend vor sich hin stinken.
NDR zog Song-Contest-Nominierung zurück
Die Debatten um seine Äußerungen kosteten ihn auch einen geplanten Auftritt beim Eurovision Song Contest im Jahr 2016. Im November 2015 zog der für den Wettbewerb in der Bundesrepublik Deutschland verantwortliche NDR die vorherige Nominierung Naidoos wieder zurück. Der Sender begründete das mit der teils heftigen öffentlichen Kritik an dem Sänger.