Der “Wut-Wirt”, wie Christoph Fiegl von Medien bezeichnet wurde, hat jetzt wenigstens einen wirklichen Grund, wütend zu sein. Der Lokalbetreiber der Söldner Musikbar “Live” wurde nämlich vom Landesgericht Innsbruck zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt, weil im Eingangsbereich seines Betriebes ein diskriminierendes und geschmackloses Plakat von Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Infrastrukturminister Norbert Hofer (beide FPÖ) mit der Aufschrift “Wir müssen draußen bleiben” affichiert war.
Bild von Mitarbeiter aufgehängt
Auf dem Bild waren die beiden FPÖ-Spitzenpolitiker mit Burschenschafter-Couleur zu sehen. Neben “Wir müssen draußen bleiben” klebten auf dem Plakat ein Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz und eine grafische Darstellung, die ein Strichmännchen beim Entsorgen eines Hakenkreuzes zeigt. Das Plakat wurde von einem Mitarbeiter der Bar in Sölden kurzzeitig aufgehängt. Dafür schnitt er aus dem Nachrichtenmagazin profil ein Bild der beiden FPÖ-Minister aus.
Wirt muss Schadenersatz leisten und Prozesskosten tragen
Das schriftlich ergangene Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, wie Kläger-Anwalt Michael Rami der APA mitteilte, doch die Begründung des Richters für die Strafe ist eindeutig nachvollziehbar:
Durch die Abbildung von Hakenkreuzen links und rechts vom Foto der Kläger werde “beim Publikum der Eindruck erweckt, die Kläger würden selbst nationalsozialistisches Gedankengut pflegen, sie seien selbst Nationalsozialisten bzw. Nazis”.
Der Lokalbetreiber wurde neben der Unterlassung der Darstellung auch zu einer Schadenersatzzahlung von je 2.000 Euro an Strache und Hofer verurteilt. Zudem muss er die Prozesskosten von mehr als 4.000 Euro tragen.