Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) geht offen mit der Kriminalität von Asylbewerbern um. Im aktuellen Jahrbuch des BKA zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2017, Band 4, kann man genau nachlesen, wie viele Asylbewerber bei welchen Delikten als Tatverdächtige ermittelt wurden.
Mord und Totschlag: 17-fache Überrepräsentation
Unzensuriert hat diese Daten des BKA schon beim Thema Mord und Totschlag durch Asylbewerber herangezogen und konnte eine 17-fache Überrepräsentation der Asylbewerber als Tatverdächtige feststellen. Nun wollen wir untersuchen, wie stark Asylbewerber bei den Sexualdelikten überrepräsentiert sind. Darüber gibt diese Tabelle Auskunft (die Abkürzung TV steht für Tatverdächtige):
Es zeigt sich eine massive Überrepräsentation der Asylbewerber als Tatverdächtige bei den Sexualdelikten. Die Stärke der Überrepräsentation wird deutlich, wenn man den Anteil der Asylbewerber an der Bevölkerung beachtet: Dieser lag lediglich bei 0,8 Prozent. Trotz dieses geringen Bevölkerungsanteils stellten Asylbewerber 9,3 Prozent der Tatverdächtigen bei den Sexualdelikten. Das ist eine 12-fache Überrepräsentation.
Sexuelle Belästigung: Asylbewerber 22-fach überrepräsentiert
Das häufigste Sexualdelikt der Asylbewerber ist das Delikt “sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung” (§177 StGB). Hier stellen sie zwölf Prozent der Tatverdächtigen, das ist eine Überrepräsentation um den Faktor 15. Ihr zweithäufigstes Sexualdelikt ist die sexuelle Belästigung. Hier stellen Asylbewerber 17,7 Prozent der Tatverdächtigen, eine Überrepräsentation um den Faktor 22.
Sexualstraftaten aus der Gruppe: Fast alle Tatverdächtigen sind Ausländer
Bei den Sexualstraftaten aus einer Gruppe stellen Asylbewerber fast die Hälfte der Tatverdächtigen. Hier geht es um Straftaten nach §177 StGB (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) und sexuellen Belästigungen, wobei eine Gruppe die Tat unterstützt. Bei diesem Delikt sind übrigens 87 Prozent der Tatverdächtigen Ausländer.
Tatverdächtigenbelastung der Asylbewerber ist 15-mal höher als bei Deutschen
Bisher haben wir die Asylbewerber mit der Gesamtbevölkerung verglichen. Wenn man die Asylbewerber direkt mit den deutschen Staatsbürgern vergleicht, ergibt sich folgendes Bild:
Es zeigt sich ein enormer Unterschied in den Tatverdächtigenbelastungen. Bei den Sexualdelikten gesamt ist die Tatverdächtigenbelastung der Asylbewerber fast 15-mal so hoch wie bei den Deutschen. Beim Delikt “Sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung” ist sie 22-mal, bei der sexuellen Belästigung sogar 36-mal höher als bei den Deutschen.
2.706 Deutsche wurden Opfer von Sexualdelikten durch Zuwanderer
Sexualdelikte mit Zuwanderern als Tatverdächtigen forderten 3.758 Opfer. Davon waren 2.706 Deutsche, das sind 72 Prozent (siehe “Bundeslagebild im Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017″). Die Kategorie “Zuwanderer” umfasst hier neben den Asylbewerbern auch anerkannte Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge, Illegale und Geduldete. Die Asylbewerber stellen ungefähr drei Viertel der Tatverdächtigen innerhalb der Gruppe “Zuwanderer”. Daher kann man annehmen, dass auch drei Viertel der Opfer auf das Konto der Asylbewerber gehen, also ungefähr 2.000 Deutsche.