Seit ein Hundesbiss an einem Kopf eines Kleinkindes (wieder einmal) zur Todesfolge führte, gehen in Österreich (wieder einmal) die Wogen hoch. Seither wird diskutiert, welche Regeln zukünftig für Hundehalter und Hund gelten sollen. Die Forderungen sind zahlreich und unterschiedlich. Es wird diskutiert, ob es ein Alkohol-Limit und einen Führerschein für Hundehalter braucht, oder ob spezielle Hunderassen einen Beißkorb verpflichtend tragen müssen.
Die freiheitliche Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hatte öffentlich einen “Hundegipfel” angekündigt. Und dieser soll – so wurde unzensuriert.at aus verlässlichen Kreisen zugetragen – bereits am Montag, den 22. Oktober, stattfinden. Entsprechende Einladungen seien bereits verschickt worden. Unter anderem auch an die zuständigen Landesräte.
Weiterer “Hundegipfel” auf NÖ-Ebene
Bekanntlich hat auch der freiheitliche Landesrat aus Niederösterreich, Gottfried Waldhäusl, angekündigt, zu einem Hundegipfel einzuladen, um mit Experten entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Auf Unzensuriert-Anfrage wurde mitgeteilt, dass dieser am Mittwoch, den 24. Oktober, stattfinden wird.
Tierhaltegesetz fällt in Kompetenz der Länder
Welche Regeln für Hunde zur Anwendung kommen müssen, entscheiden die Bundesländer. Die Kompetenz führt dazu, dass ein Wiener Hunde-Besitzer andere Regeln beachten muss, wenn er die Wiener Stadtgrenze nach Niederösterreich verlässt. Hartinger-Klein fordert bundeseinheitliche Regelungen. Zuletzt hat Wien sein Tierhaltegesetz verschärft. An öffentlichen Orten wird eine “generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde kommen”, sagte die zuständige Tierschutzstadträtin Ulrike Sima (SPÖ). Bei Verstößen sollen mindestens 200 Euro Strafe bezahlt werden.
Fokus auf “auffällige Hunde”
Eine generelle Beißkorbpflicht wird von Philippa Strache, der freiheitlichen Bundestierschutzsprecherin, abgelehnt. Und Vizekanzler HC Strache ergänzte, dass er sich das oberösterreichische Modell vorstellen kann. Das wäre ein sehr vernünftiges und erfolgreiches Modell, bei dem man sich für eine bundeseinheitliche Lösung anlehnen und orientieren könnte. Das oberösterreichische Hundehaltegesetz spricht von auffälligen Hunden, bei denen auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann.
Im Gesetz heißt es außerdem:
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Der Gemeinderat kann durch Verordnung anordnen,
1. auf welchen öffentlichen unbebauten Flächen innerhalb des Ortsgebiets die Leinen- oder Maulkorbpflicht (Abs. 1) nicht gilt,2. dass Hunde an bestimmten öffentlichen Orten innerhalb des Ortsgebiets an der Leine und mit Maulkorb geführt werden müssen oder nicht mitgeführt werden dürfen,
3. dass Hunde an bestimmten öffentlichen Orten außerhalb des Ortsgebiets
a) an der Leine oder mit Maulkorb oder
b) an der Leine oder
c) mit Maulkorb geführt werden müssen.