EU-Sprecher Christian Wigand spuckt große Töne gegen Österreich aufgrund der Indexierung der Familienbeihilfe und glänzt dabei regelrecht mit Unkenntnis.

25. Oktober 2018 / 17:33 Uhr

Klage gegen Österreich wegen der Familienbeihilfe? EU wird die Arschkarte ziehen!

Die EU-Kommission kann sich sprichwörtlich brausen gehen, wenn sie glaubt, sie kann Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Wenn man die Faktenlage genau kennt, dann kann es nur zu einer Entscheidung kommen, dass die Regelung rechtskonform ist und sogar kommen muss. Da nützen auch keine Drohgebärden des bis dato gänzlich unbekannten EU-Kommissionssprechers Christian Wigand.

Kommentar von Unzensurix

“Es ist eine Frage der Fairness: Wenn Arbeitnehmer ihre Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen, können sie auch dieselben Beihilfen erwarten”, ließ er ausrichten. So schön sein Stehsatz auch klingt, er hat einen Haken. Die österreichische Familienbeihilfe wird nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit ausbezahlt – abgesehen davon zahlen die Arbeitgeber und NICHT die Arbeitnehmer in den Familienlastenausgleichsfonds ein, aus dem schließlich das Geld für die Familienbeihilfe fließt. Wigands Aussage ist daher in zweierlei Hinsicht dumm.

Wigands Aussage ist EU-widrig

Wigands Aussage stellt außerdem auch eine Diskriminierung dar. Denn warum muss eine Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen, damit sie die Familienbeihilfe in Österreich bekommen kann, während eine andere Person dieselbe Leistung bekommt, obwohl sie nicht arbeiten gehen muss? Abgesehen davon sind Wigands Aussagen so auch in keinem Gesetz lesbar und widersprechen dem geltenden EU-Recht – und sind daher EU-widrig.

Will EU den Mischunterhalt in Frage stellen?

Dem nicht genug, sollte Wigand eigentlich wissen, dass die österreichische Familienbeihilfe eine vom Staat bezahlte teilweise Refundierung der Unterhaltskosten für Eltern darstellt, die eben Kosten für ihre Kinder haben. Und Unterhaltskosten werden bereits indexiert. Man spricht vom sogenannten Mischunterhalt, der die Kaufkraft des jeweiligen Landes berücksichtigt. Sollte der EuGH gegen eine Indexierung der Familienbeihilfe sprechen, dann müsste faktisch auch der Mischunterhalt fallen, was letztendlich bedeutet, dass viele Väter für ihre Kinder wesentlich mehr Alimente ins Ausland überweisen müssten.

Alles in allem würde die EU-Kommission wohl eher die Arschkarte ziehen, wenn sie glaubt, Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe verklagen zu wollen.

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