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Nicht einmal der ÖVP-Politiker und EU-Abgeordnete Othmar Karas kennt sich mit den entsprechenden Gesetzen bezüglich Familienbeihilfe aus.

29. Oktober 2018 / 11:40 Uhr

Familienbeihilfe: Auch ÖVP-EU-Abgeordneter Othmar Karas blamiert sich mit EU-Gesetzen

Nun blamiert sich auch der ÖVPler und EU-Abgeordnete Othmar Karas in Sachen Familienbeihilfe. Entgegen der Parteilinie behauptet er, dass eine Indexierung “widerwärtig, rechtswidrig und diskriminierend” sei. Karas dürfte ansscheinend weder das Gesetz kennen, das die Familienbeihilfe regelt – das sogenannte Familienlastenausgleichsgesetz -, noch die entsprechende EU-Verordnung 883/2004, die Beihilfen im EU- und EWR-Raum regelt.

Fakt ist nämlich, dass die Indexierung der Familienbeihilfe insofern weder rechtswidrig noch diskriminierend ist, weil die Familienbeihilfe eine vom österreichischen Staat bezahlte teilweise Refundierung von Unterhaltskosten darstellt, die Eltern aufgrund ihrer Kinder haben. Und Unterhaltskosten, die ein Elternteil einem anderen Elternteil ins Ausland zahlen muss, werden bereits indexiert. Man spricht vom sogenannten Mischunterhalt.

Erwerbstätigkeit löst keine Familienbeihilfe aus

Außerdem ist vielmehr die derzeitige Form der Auszahlung der Familienbeihilfe an diverse Staaten sowohl rechtswidrig als auch diskriminierend. Öffentlich wird behauptet, dass die Tatsache, dass ein EU-Bürger in Österreich arbeitet, einen Anspruch auf eine Familienbeihilfe auslöst. Das ist aber so nicht der Fall. Denn die österreichische Familienbeihilfe ist keine Leistung, die aufgrund eines Einkommens bezahlt wird. Die entsprechende EU-Verordnung besagt lediglich, dass, wenn mehrere Staaten für einen Anspruch einer Beihilfe in Frage kommen, jener Staat zuerst zuständig ist, in dem eine Beihilfe aufgrund einer Erwerbstätigkeit ausbezahlt wird. Das ist aber in Österreich eben nicht der Fall. Sie wird bezahlt aufgrund der Tatsache, dass ein Kind im EU- bzw. EWR-Raum wohnt. Eine Erwerbstätigkeit ist für den Bezug der Leistung irrelevant.

Dass also eine Person eine Leistung bekommt, die aufgrund eines Wohnorts des Kindes ausgelöst wird, während eine andere Person für die selbe Leistung arbeiten MUSS, stellt ganz klar eine Diskriminierung dar, die nicht einmal so in der EU-Verordnung steht.

Karas wäre gut beraten, einmal die Gesetze zu lesen, bevor er gegen die Regierung und in diesem Fall gegen seine eigene Partei wettert.

“Karas droht ein Merkel-Schicksal”

“ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas hat die Zeichen der Zeit anscheinend noch immer nicht erkannt, was bedeutet, dass ihm ein Merkel-Schicksal drohen könnte. Die jetzige Bundesregierung ist seit fast einem Jahr im Amt und langsam aber sicher sollte auch zu Herrn Karas durchdringen, dass die abgewählte rot-schwarze Politik des Geldverteilens an Nicht-Österreicher in anderen EU-Staaten vorbei ist und wir Politik für die Österreicher im eigenen Land machen”, so der freiheitliche Delegationsleiter im EU-Parlament, Generalsekretär Harald Vilimsky.  

Zahl der Beihilfen-Kinder im Ausland explosionsartig gestiegen

Vilimsky wies darauf hin, dass sich die Zahl der Kinder, für die im Ausland Familienbeihilfe gezahlt wurde, in den vergangenen 15 Jahren auf 130.000 verhundertfacht habe. “300 Millionen Euro für diese Gruppe sind eindeutig zu viel. Da geben wir das Geld lieber den Familien in Österreich. Denn der Geist der FPÖ besteht darin, die einheimische Bevölkerung in den Vordergrund des politischen Handelns zu stellen. Und das wird auch immer so bleiben” 

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