Die Wochenzeitung Falter und der Standard begegnen sich sonst immer auf Augenhöhe, wenn es um Weltanschauung, Ideologie und politische Feinde geht. Doch jetzt sorgt ausgerechnet der Fall der ehemaligen Grün-Abgeordneten Sigrid Maurer für Irritationen in der Medienwelt – in einem Standard-Kommentar von Georg Schildhammer stellt dieser Falter-Chefredakteur Florian Klenk an den Pranger.
Maurer in erster Instanz verurteilt
Kurz zum Fall selbst: Maurer beschuldigte einen Wiener Lokalbesitzer namentlich und öffentlich, von ihm eine ungustiöse Facebook-Nachricht bekommen zu haben. Dieser klagte wegen übler Nachrede und bekam in erster Instanz Recht. Maurer wurde (nicht rechtskräftig) zu einer Geldstrafe verurteilt und legte Berufung ein.
Das Recht nicht mit Füßen treten
Das Gerichtsurteil passte dem Falter-Chefredakteur offenbar nicht, weshalb er in einer Ausgabe ein Foto von Maurer mit dem Schriftzug “Unschuldig!” versah. In seinem Standard-Kommentar warnt Schildhammer vor solchen Entwicklungen und meint: “Wer für Maurer eintritt, sollte darauf achten, das Recht nicht mit Füßen zu treten.” Im letzten Absatz seines Artikels schreibt er:
Wenn der “Falter” seine Titelstory mit einem Foto von Maurer illustriert und mit dem Schriftzug “Unschuldig!” versieht, macht mir das Angst. Nicht zuletzt deshalb, weil einer der beiden Autoren des Artikels Chefredakteur Florian Klenk ist, ein studierter Jurist. Was will er uns mit dieser Aufforderung sagen? Dass der Rechtsstaat auf Zuruf eines moralisch sich selbst legitimierenden Journalisten mal eben schnell die Unschuldsvermutung über Bord werfen und die Beweislastumkehr einführen soll – natürlich nur in jenen Fällen, in denen Klenk den Zeigefinger hebt? Da hilft es auch nichts, wenn am Ende des Artikels noch schnell der Vollständigkeit halber erwähnt wird, dass auch angeprangerte Übeltäter “ein Recht auf Anonymität und einen fairen Prozess haben”.