Nachdem die AfD beim Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek ein Gutachten selbst in Auftrag gegeben hatte, kam, was kommen musste: Die politischen Mitbewerber und die Mainstream-Medien wünschen sich erst recht, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Wer hätte das gedacht!
CDU, SPD, Grüne, FDP – gemeinsam gegen den Mitbewerb
So sieht der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz in dem Gutachten eine Dokumentation einer “extremen Radikalisierung” der jungen und erfolgreichen Partei, weil der Gutachter empfiehlt, auf Begriffe wie “Überfremdung” und “Umvolkung” zu verzichten. Der CDU-Politiker Patrick Sensburg meint, dass das “Austauschen von Begriffen zeige, dass die AfD über ihre wahren Inhalte hinwegtäuschen” wolle, nur um einer Beobachtung zu entgehen. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner unterstellt der AfD sogar, die “Grundrechte und Grundwerte unserer freiheitlichen Verfassungsordnung aktiv zu bekämpfen”, und FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle wittert die “Verschleierung” von politischen Vorhaben.
In einer Zusammenfassung des Gutachtens, das der Deutschen Presse-Agentur und der ARD vorliegt, wird den Parteimitgliedern zudem empfohlen, Pauschalurteile wie “Flüchtlinge sind kriminell” oder “Altparteien sind korrupt”, die bestimmte Gruppen herabwürdigen, zu vermeiden.
Keine Angst vor Beobachtung – dennoch dagegen!
Dabei braucht die AfD keine Angst vor einer Beobachtung des Verfassungsschutzes haben. Dennoch ist sie vehement abzulehnen, denn es geht um die Einhaltung von rechtlichen Standards. Eine Partei, die sich seit Beginn ihres Bestehens auf dem Boden der Verfassung bewegt und folglich auch nicht Gegenstand einer Beobachtung war, darf nicht zum Gegenstand einer solchen werden, nur weil sie erfolgreich ist, den anderen die Pfründe streitig macht und sich inhaltlich nicht vom Ursprung entfernt hat, wie es aber von den anderen Parteien und den Mainstream herbeigeschrieben wird.
Einschüchterungsversuch für die AfD-Wähler und Sympathisanten
Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz kommt vielmehr einem Einschüchterungsversuch für die AfD-Wähler und Sympathisanten gleich.
Der Verfassungsschutz schützt zudem nicht die geschriebene Verfassung, als deren rechtmäßigen Bewahrer sich die AfD versteht, sondern die real existierende Macht im Staat. Seit den Vorfällen in Chemnitz hat sich die Lage jedoch zugespitzt, denn immer lauter wird die Frage gestellt: wessen Macht. Dazu gehört jedenfalls der Einwanderungsjubel genauso wie die sakrosankte Kriminalisierung von Menschen, die sich als rechts bekennen.