In der Silvesternacht 2015/16 kam es am Kölner Bahnhof und der Domplatte zu massiven sexuellen Übergriffen.

12. März 2019 / 16:30 Uhr

Hohn für Opfer der Kölner Silvesternacht: Nach 600 Anzeigen nur drei Personen verurteilt

Beinahe drei Jahre ist die für viele Frauen schreckliche Silvesternacht von Köln nun her. Mehr als 600 Anzeigen wurden nach diesem Jahreswechsel registriert. Während schon die Medienberichterstattung in den Tagen nach den enormen Übergriffen ein Schlag für die vielen Opfer war, ist es das Durchgreifen der Justiz nun erst recht. Nur drei Männer wurden nämlich bisher verurteilt – zwei davon auf Bewährung.

Justiz machtlos

Während noch in den Tagen nach der Silvesternacht die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker prominent von “einer Armlänge Abstand” sprach und andere Politiker sich gegen eine pauschale Verurteilung der allesamt eingewanderten Verdächtigen stark machten, zeigte nun auch die Justiz ihre Ohnmächtigkeit im Fall der 600 Anzeigen wegen der Sexualdelikte in dieser Nacht.

Dem Kölner Landgericht gelang es nämlich nicht, mehr als drei der beschuldigten Männer zu verurteilen. Obwohl 290 Verdächtige ausgeforscht wurden, brachte man “nur” 52 von ihnen auch tatsächlich vor Gericht. Manche davon mehrfach, und so ergab sich eine Zahl von 43 Verfahren wegen sexueller Übergriffe, Raub und Diebstahl. Die Gruppe der Angeklagten teilte sich in Algerier, Marokkaner und Iraker auf.

Opfer verhöhnt

Letztendlich wurden allerdings die wenigsten Verfahren wegen der sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht geführt, sondern vielmehr, weil den Beschuldigten darüber hinaus noch etliche andere Straftaten zur Last gelegt wurden, die auch nachweisbar waren. In den vergangenen Jahren wurden sechs Verfahren einfach bis auf weiteres eingestellt, weil die mutmaßlichen Täter nicht mehr auffindbar waren.

32 Verfahren endeten zwar mit einer Verurteilung, allerdings wegen Raubes, Hehlerei oder Diebstahls, und nicht wegen der massiven sexuellen Übergriffe. Letztlich blieben nur drei Verfahren über, die nun in zwei Fällen sogar mit einer Bewährung endeten. Von einem ernüchternden Ergebnis spricht sogar ein Gerichtsbeamter, die Stimme der Opfer wurde noch nicht eingeholt.

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