Wie die Neue Züricher Zeitung berichtet, wurden von der Schweizer Bundespolizei im Zeitraum 2016 bis 2018 14 Ausländer wegen dschihadistisch-terroristischer Bedrohung abgeschoben – eine Präventivmaßnahme, die durch einen Passus im Schweizer Ausländergesetz ermöglicht wird.
Schweizer Bundespolizei entscheidet über Abschiebung
Während man sich in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland damit begnügt, islamistische Gefährder zu registrieren und zum Teil lediglich zu überwachen, geht man in der Schweiz einen anderen Weg.
Als gefährlich eingestufte Ausländer werden abgeschoben, bevor sie Schaden anrichten können. Laut Schweizer Ausländergesetz bedarf es dazu keines rechtskräftigen Urteils oder Strafverfahrens. Vonnöten ist einzig die Einschätzung der Bundespolizei, die sich diesbezüglich mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) abspricht. Auf diese Weise konnten 14 Dschihadisten außer Landes gebracht werden. Fünf weitere als gefährlich eingestufte Islamisten konnten allerdings bislang nicht abgeschoben werden, weil sie in ihrer Heimat an Leib und Leben gefährdet sind.
Zumindest 320 Gefährder in Österreich
Im November 2018 verzeichnete der Schweizer Bundesnachrichtendienst laut Mitteilung der Schweizer Bundesregierung rund 80 Risikopersonen und 93 Dschihadreisende. Insgesamt ist die Zahl gefährlicher Islamisten in der Schweiz rückläufig.
In Österreich liegt die Zahl an Gefährdern höher. Offiziell waren im Jahr 2018 laut Bundesamt für Verfassungschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) 320 Personen als Gefährder gelistet. Unter ihnen 93 aus dem Kampfeinsatz im Irak und Syrien zurückgekehrte Dschihadisten. Inoffizielle Schätzungen gehen hingegen von rund 600 Personen aus, die für die Öffentlichkeit ein islamistisch motiviertes Gefährdungspotenzial darstellen.
Holt Regierung weitere Gefährder ins Land?
Sollte sich die Österreichische Bundesregierung dazu entschließen, in Syrien festgesetzte österreichische IS-Schergen ins Land zu holen, statt sie zunächst der syrischen Gerichtsbarkeit zu überlassen, wird sich diese Zahl noch weiter erhöhen. Auch in der Schweiz wird darüber diskutiert, wie mit diesen Personen verfahren werden soll.
Schon aus Gründen personaler Verfügbarkeit kann nur ein geringer Teil der als potenziell gefährlich eingestuften in- und ausländischen Islamisten vom Verfassungschutz überwacht werden. Zudem ist man dort mit so staatsgefährdenden Causen wie “Pepe dem Frosch” ausgelastet.
Warum kein Gesetz nach Schweizer Vorbild?
Es stellt sich die Frage, warum wir nicht können, was die Schweiz kann? Weshalb gibt es für die Bundespolizei in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland nicht die Möglichkeit, die Abschiebung dschihadistischer Gefährder zu veranlassen? Eine zur Schweiz analoge gesetzliche Regelung wäre zum Schutz der heimischen Bevölkerung dringend notwendig.