Das Titelblatt des internen Dokuments des juristischen Dienstes der EU-Kommission.

19. März 2019 / 15:45 Uhr

Kneissl und Vilimsky kritisieren geheimes EU-Dokument zur Durchsetzung des UN-Paktes

Seit 9. März ist bekannt, dass der juristische Dienst der EU-Kommission den UN-Migrationspakt als in der ganzen EU gültig betrachtet und in die EU-Gesetzgebung einfließen lassen will. Dies geht aus einer internen Note des Dienstes hervor, die dem ungarischen öffentlichen Fernsehen zugespielt wurde. Die EU-Kommission hat sich inzwischen von dieser Note distanziert.

Komplettes Dokument liegt unzensuriert vor

Das Dokument des juristischen Dienstes liegt nun unzensuriert vor, sodass wir seinen Inhalt genauer analysieren können. Das Schriftstück ist zehn Seiten lang und besteht aus 53 Punkten. In den meisten dieser Punkte werden Rechtstexte zitiert, welche zur Untermauerung der These dienen sollen, dass der UN-Pakt für die gesamte EU gültig sei.

UN-Pakt bindend, weil er durch die UNO angenommen wurde?

Der erste bedeutende Punkt ist der mit der Nummer 17. Hier heißt es wörtlich, dass der UN-Pakt in das EU-Recht einfließen soll, weil er von der UN-Generalversammlung angenommen wurde. Mit dieser Aussage macht der juristische Dienst gleichzeitig klar, dass es ihn nicht interessiert, wer bei der Annahme des Paktes am 10. Dezember in Marrakesch anwesend war und welche EU-Staaten in der UN-Generalversammlung am 19. Dezember gegen den Pakt gestimmt haben:

17. [.] Nur die Annahme der Resolution der UN-Generalversammlung hat juristische Auswirkungen des UN-Migrationspaktes auf die Rechtsordnung der EU geschaffen.

Abenteuerliche Argumentation des juristischen Dienstes

Von den zahlreichen Paragraphen, die der juristische Dienst anführt, sind die folgenden zentral:

19. Artikel 21(1), zweiter Absatz, des EU-Vertrags schreibt vor: Die EU soll [.] multilaterale Lösungen für gemeinsame Probleme fördern, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen.

20. Artikel 208(2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besagt: Die EU-Mitgliedsstaaten sollen ihren Verpflichtungen nachkommen und die Ziele berücksichtigen, die sie im Kontext der Vereinten Nationen [.] angenommen haben.

Schlussfolgerung: Alle EU-Staaten müssen UN-Pakt umsetzen

Auf diesen und anderen Paragraphen aufbauend trifft das Dokument in seinen letzten beiden Punkten schließlich folgende Schlussfolgerungen:

52. Die EU soll multilaterale Lösungen unterstützen, die im Rahmen des UN-Migrationspaktes ausgearbeitet wurden. Darüber hinaus hat die Annahme des UN-Migrationspaktes Auswirkungen auf Finanzhilfen der EU für Drittstaaten. Das bedeutet, dass der UN-Migrationspakt ein integraler Bestandteil der Positionen der EU in der Entwicklungszusammenarbeit ist, weil der UN-Migrationspakt zum rechtlichen Rahmenwerk der EU beiträgt.

53. Im Einklang mit dem Prinzip der loyalen Zusammenarbeit sollen die EU-Mitgliedsstaaten die EU bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen, inklusive der Umsetzung des UN-Migrationspaktes. Zugleich sollen sie auf alle Aktionen verzichten, die das Erreichen dieser Ziele gefährden könnten.

Deutliche Ablehnung aus Österreich von Kneissl und Vilimsky

Nachdem Ungarische Politiker gleich nach Bekanntwerden des Dokuments heftig protestiert haben, kommt nun auch aus Österreich deutliche Ablehnung. Außenministerin Karin Kneissl sagte gegenüber der Kronen Zeitung, sie sei verwundert über dieses Dokument aus der EU-Kommission, das eine andere Meinung als die “bisher kommunizierte rechtliche Unverbindlichkeit” des Migrationspaktes vertrete. Sie habe an den österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn ein Positionspapier übergeben. Kneissl lehnt die Position des juristischen Dienstes der EU-Kommission mit folgender Begründung klar ab:

Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen sind nicht rechtsverbindlich und man kann nicht Teile daraus für bindend erklären.

Johannes Hahn spielte die Angelegenheit hingegen herunter sprach von einem “Sturm im Wasserglas”. Die Position der EU-Kommission sei weiterhin, dass der UN-Pakt nicht rechtsverbindlich sei.

Vilimsky betrachtet Pakt zu 100 Prozent als nicht verbindlich

Neben Karin Kneissl äußerte sich auch Harald Vilimsky, Spitzenkandidat der FPÖ für die EU-Wahl, klar ablehnend gegenüber der Meinung des Rechtsdienstes der EU-Kommission:

Österreich ist aus guten Gründen dem Migrationspakt nicht beigetreten, weil wir eine verpflichtende Zuwanderung strikt ablehnen. Es ist gut, dass Außenministerin Karin Kneissl, nachdem sie Kenntnis über diese Einschätzung der EU-Kommission erlangt hat, umgehend ein mehr als deutliches Positionspapier übergeben hat, in dem klargestellt wird, dass Österreich diese Rechtsansicht der EU-Beamten nicht teilt und diesen Pakt weiterhin zu 100 Prozent als nicht verbindlich erachtet.

Vilimsky vermutet Absicht der EU-Kommission, den UN-Pakt allen EU-Staaten unterzujubeln

Vilimsky verdächtigt die EU-Kommission weiters, den Pakt mit unsauberen Tricks allen EU-Mitgliedsstaaten unterjubeln zu wollen:

Wenn jetzt ein Rechtsbüro der EU-Kommission den UN-Migrationspakt sehr wohl als verbindlich bezeichnet, dann liegt die Vermutung nahe, dass die Kommission mit unsauberen Tricks versucht, diesen den Mitgliedsstaaten unterzujubeln. Diese Vorgangsweise ist inakzeptabel, abzulehnen und zeigt, wie wichtig ein deutliches Zeichen gegen die EU-Zentralisten bei der EU-Wahl ist.

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Mehr Informationen

Ungarischer Außenminister: “Eine neue Schlacht beginnt”

Der ungarische Außenminister Péter Szijjártó äußerte am 18. März nach einem Treffen mit den EU-Außenministern erneut scharfe Kritik an den Plänen des juristischen Dienstes der EU-Kommission. Durch dessen Dokument sei die schwerwiegendste Lüge Brüssels ans Licht gekommen. Seiner Ansicht nach habe der juristische Dienst dieses Dokument kaum aus eigenem Antrieb verfasst, sondern höchstwahrscheinlich auf Bestellung der Vorgesetzten. Dies bedeute, dass die Schlacht noch nicht vorbei sei, sondern eine neue Schlacht gegen die geheimen Brüsseler Pro-Einwanderungs-Pläne beginne.

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