Ein Wiener, der bei der Firma Möbelix über das Internet einen Einkauf tätigte, ist außer sich vor Wut. Er bestellte Waren, bekam aber nicht alles geliefert. Die Firma bestritt Anfangs den Fehler, meinte aber letztendlich, dass im entsprechenden Angebot eine Ware falsch vermerkt wurde. Hätte dies der Kunde vorher gewusst, er hätte eine andere Ware gekauft und sich 500 Euro erspart.
Streit um Etagenbetten
Was war geschehen? Der Wiener benötigte für seine neue Wohnung zwei Etagenbetten. Auf der Internetseite von Möbelix wurde er bald fündig. Er entdeckte Etagenbetten um knapp 150 Euro, fand aber auch ein Angebot um 399 Euro. In letzterem gab es den Vermerk, dass Rollroste inkludiert waren. Nachdem ein Bett in der Regel einen Rollrost oder einen Lattenrost braucht, die freilich auch nicht ganz billig sind, entschied sich der Kunde, die zwei Etagenbetten zu kaufen. Er bezahlte via Kreditkarte und kreuzte an, dass er die Ware in das Möbelix-Lager im dritten Bezirk geliefert haben will.
Falsche Lieferadresse
Zehn Tage später wird der Kunde via E-Mail informiert, dass seine Ware zur Abholung eingetroffen sei. Allerdings wird als Adresse die Breitenfurterstraße angeführt, was dem Hauptlager im 12. Bezirk entspricht. Der Wiener beschwerte sich telefonisch, die Umlagerung der Ware dauerte wiederum mehr als eine Woche.
Ware nicht komplett
Letztendlich holte der Kunde seine Ware vom dritten Bezirk ab. Beim Auspacken bemerkte er, dass von den Rollrosten, die er bestellt hatte, jegliche Spur fehlte. Telefonisch forderte er Auskunft, ob die Ware noch im Lager zum Abholen sei, woraufhin ihm mitgeteilt wurde, dass kein Rollrost mitgeliefert wurde. Entsprechender Vermerk sei aus dem Internetangebot gelöscht worden.
Der Kunde beschwerte sich in Folge via E-Mail, worauf ihm Folgendes geantwortet wurde:
Wir weißen expliziert unsere Kunden darauf hin, dass weder Matratze noch Lattenrost im Lieferumfang enthalten sind (s. Screenshot). Falls Sie noch irgendeinen Schriftverkehr haben, wo es Ihnen so zugesagt wurde bitte ich Sie mir dieses zukommen zu lassen.
Der Kunde antwortete zurück, dass das Angebot im Nachhinein geändert worden sei und er auch Zeugen habe, die den ursprünglichen Vermerk gesehen hatten. Er kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen. Möbelix antwortete als Reaktionen:
Ich verstehe Ihren Ärger und kann diesen auch sehr gut nachvollziehen.
Nach Rücksprache mit dem Einkauf wurde es im Text vermerkt, dass ein “Rollrost” dabei ist, dies wurde aber wieder gelöscht da es leider falsch vermerkt wurde.
Bitte beachten Sie unsere Freizeichnungsklausel “Fehler vorbehalten” welche in den AGBs vermerkt wurde.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und einen schönen Tag wünsche ich Ihnen!
Bei weiteren Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Wiener gegenüber unzensuriert.at: “Ich rate jedem Kunden, immer einen Screenshot zu machen, bevor eine Ware gekauft wird. Möbelix hat zwar seinen Fehler eingestanden, für mich ist die Sache dennoch ein Skandal. Ich hätte auch die Betten um jeweils 149 Euro kaufen können und statt knapp 800 Euro nur 298 Euro bezahlt! Ich prüfe dennoch rechtliche Schritte!” Verärgert meint der Wiener über Möbelix: “Man bezahlt und bekommt nix!” Er wird dort nichts mehr einkaufen, kündigte er an.