In der ORF-ZIB2 Sendung vom Dienstag fand ein Interview des ORF-“Star-Interviewers” Armin Wolf mit dem Klubobmann der FPÖ, Walter Rosenkranz, statt. Peinlich nur, dass bereits die Begrüßung fehlerhaft war – er begrüßte Rosenkranz mit “geschäftsführender Klubobmann”. Das ist allerdings Johann Gudenus.
Die Fehlerhaftigkeit zog sich über das ganze Interview und gipfelte darin, dass Wolf eine “Einschätzung” des BVT, die von der Referatssleiterin Sybille? G. erfolgte, als Einschätzung des LVT wiedergab und abstritt, dass diese eben von Frau G. geschrieben wurde.
Wolf ignoriert linke Gefährdung
Fortgesetzt wurde das Interview, indem Wolf, möglicherweise des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig, abstritt, dass in diesem Bericht eine entsprechende Einschätzung der linksextremen Gefährdung niedergeschrieben ist. Wie helfen gerne nach:
Unter dem Motto “Linz stellt sich quer – Nein zum rechtsextremen Kommers” ruft das Bündnis “Linz gegen Rechts” via Social Media […] an der Demonstration […] teilzunehmen.
[…]
Die extremistische Linke insbesondere die autonome Szene, könnte allerdings in Teilen zumindest versuchen, […] dezentralen Aktionismus gegen Veranstaltungsteilnehmer oder auch gegen die Exekutive umzusetzen. […] ins Zentrum strategischer Überlegungen (Überfälle, Beschädigungen, ..) gewaltbereiter Linksextremisten gestellt werden.
[…] birgt generell eine gewisse Brisanz, zumal sich diese über den konkreten Kongresstag und Kongressort hinaus erstrecken und damit eine Gefahr […] darstellen könnte.
[…] dass die “Inanspruchnahme” des zivilen Ungehorsams und die Inkaufnahme (verwaltungs)rechtlicher Übertretungen im “Kampf gegen Faschismus” als selbstverständliche legetime Option betrachtet werden. Dazu gehören jedenfalls Blockaden, Störungen jeder Art, verbale und körperliche Konfrontation […]
Unterstützung fand diese linke Protestaktion, die laut Verfassungschutz gewaltbereit vorzugehen gedachte, von der SPÖ, die zu dieser Zeit den Bundeskanzler stellte. Eine linke “Protestveranstaltungen” unter deren Deckmantel nicht auszuschließen war, dass eine Gewalttat verübt werden könnte, wie die BVT-Referatsleiterin Sybille G. in dieser Einschätzung festhält:
Die Möglichkeit einer Gewalttat durch religiös, politisch, ethnisch oder anderweitig fanatisierte Einzelaktivisten oder durch geistig abnorme Rechtsbrecher kann grundsätzlich nicht völlig ausgeschlossen werden und stellt ein nicht quantifizierbares Restrisiko dar.