Einen weiteren herben Rückschlag haben die rot-grüne Wiener Landesregierung und der mit der aktuellen Stadtpolitik bestens vernetzte Investor Michael Tojner in Sachen “Heumarktprojekt” einstecken müssen. In einem aktuellen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wird in Sachen Heumarktbebauung eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt. Medien wie die Tageszeitung Die Presse zitieren die Entscheidung des zuständigen Verwaltungsrichters Christian Baumgartner folgendermaßen:
Das Vorhaben wird aufgrund seiner Masse und Bauhöhe eine wesentliche Störung der historischen Skyline, die von der Unesco als grundlegend für den außergewöhnlichen Wert genannt wurde, bewirken, wobei dies auch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Authentizität und Integrität der Welterbestätte führt und damit den Ernennungskriterien für deren Ernennung widerspricht.
Die Skyline der Wiener Innenstadt ist bereits durch zahlreiche massive und auch hohe Neubauten in den letzten Jahren grundsätzlich beeinträchtigt worden. Das gegenständliche Vorhaben übertrifft jedoch von seinem Bauvolumen her alle anderen hohen Gebäude, die seit 1945 in der nunmehrigen Kernzone des Weltkulturerbes errichtet wurden.
Instanzenzug: Tojner & Co. könnten Revision einlegen
Das Erkenntnis des BVwG ist allerdings noch nicht in Rechtskraft. So könnten die Gruppe des Investors Michael Tojner oder die Projektwerberin WertInvest GmbH noch Revision einlegen, und das Verfahren würde vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) oder sogar Verfassungsgerichtshof (VfGH) weitergehen. Laut Projektleiterin Daniela Enzi sollen diese Rechtswege auch beschritten werden.
SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig möchte sich indes mit finalen Entscheidungen über die nächste Wiener Gemeinderatswahl retten und hat eine zweijährige Nachdenkpause ausgerufen. Damit ist für weitere höchstrichterliche Verfahren weitere Zeit gewonnen, die letztendlich dem Heumarktprojekt das finale Ende bescheren könnten.