In seiner Prozessberichterstattung zum Fall der ehemaligen grünen Abgeordneten Sigrid Maurer geht der Kurier wieder einmal den modernen journalistischen Weg: Statt genauer Recherche werden einfach Behauptungen ungeprüft übernommen.
Private Klage wegen Verdachts der falschen Zeugenaussage
Aktuell will der Kurier wissen, dass der geschädigte Geschäftsmann vom Erstrichter wegen falscher Beweisaussage angezeigt wurde. Das ist schlichtweg falsch, oder wie man heute so gerne sagt: “Fake News”. Denn ein Herr namens Gerhard N. brachte am 8. Oktober 2018 bei der Staatsanwaltschaft Wien die Klage gegen den Geschäftsmann ein. Er konnte sich nicht damit abfinden, dass Maurer in der ersten Instanz schuldig gesprochen worden war, und schreibt in seiner Anzeige:
Laut Medien soll der Richter A. bei der heutigen Urteilsbegründung im Prozess gegen Sigrid Maurer (.) gesagt haben, dass er überzeugt sei, dass der Kläger lüge.
Deshalb bringe der Privatkläger die Anzeige wegen Verdachts der falschen Zeugenaussage ein.
Parteiischer Richter
Der Geschäftsmann Albert L. hatte immer wieder beklagt, dass der Richter nicht neutral, sondern auf Seiten Maurers war. Aufgrund der Beweislage hatte der Richter aber “keine andere Wahl, als Maurer schuldig zu sprechen”.
Das Oberlandesgericht sah das anders und hob das Urteil auf. Der Prozess muss wiederholt werden.
Berufungsurteil veröffentlicht
Maurers Anwältin Maria Windhager veröffentlichte nun das Berufungsurteil, und der Kurier ergreift sofort Partei für die mutmaßliche Denunziantin Maurer, indem er das widergibt, was diese veröffentlicht. “Das hab ich vom Kurier“, wird man wohl beim nächsten Prozess hören können. Dass es nicht stimmt, wissen Unzensuriert-Leser.
Gleiche Faktenlage – gleiches Ergebnis
Adrian Hollaender, der Rechtsanwalt des geschädigten Geschäftsmanns, hofft auf den Sieg von Rechtsstaat und Gerechtigkeit im Berufungsprozess:
Dem Gericht wurden im ersten Rechtsgang schon einmal die Fakten dargelegt, und das Gericht hat daraufhin der Klage von Albert L. stattgegeben. Mein Mandant wird das Gleiche auch im zweiten Rechtsgang tun und ist daher zuversichtlich, dass das Gericht bei gleicher Faktenlage zum gleichen Ergebnis gelangen wird.