Mit seinen am Freitag letzter Woche publizierten Enthüllungen über “schwarze Netzwerke” in Justiz- und Innenministerium, die sich bei Bedarf gegenseitig helfen, hatte Herbert Kickl ins Schwarze getroffen, unzensuriert berichtete. Neben der Causa Pilnacek geht es dabei vor allem um die versuchte Niederschlagung der bereits 2013 vom Rechnungshof aufgedeckten Missstände beim Stadterweiterungsfonds, der bis zu seiner Auflösung 2017 dem Innenministerium (BMI) unterstand. Und dort taten sich gar seltsame Dinge.
WKStA erhebt Anklage wegen Untreue
Wie nämlich heute, Mittwoch, bekannt wurde, erhebt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) – trotz jahrelanger versuchter Verschleppung und “Abspeckung” des Verfahrens durch die Justiz – nun Anklage wegen Untreue gegen zwei Sektionschefs des BMI, die auch im Kuratorium des Fonds saßen, ebenso gegen einen pensionierten BMI-Sektionschef, der dem Fonds vorstand.
Bis zu zehn Jahren Haft möglich
Bei den beiden Spitzenbeamten soll es sich laut ORF-Wien um Mathias Vogl, den Leiter der Sektion III (Recht), und Karl Hutter, den Leiter der Sektion I (Präsidium), handeln. Sie sollen durch ihre Aktivitäten den Fonds um 1,1 Millionen Euro geschädigt haben, indem sie die öffentlichen Gelder an ihnen nahestehende Organisationen vergeben haben. Untreue (§ 153 StGB) kann bei einem Schaden von mehr als 5.000 Euro – und das ist hier eindeutig der Fall – mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden.
100.000 Euro an Freund beim “Opus Dei”?
So soll etwa die Peterskirche 100.000 Euro bekommen haben, weil der Regionalvikar des selbst kirchenintern umstrittenen, sektenartigen “Opus Dei” ein Freund eines der beiden Angeklagten sein soll. Die beiden Sektionschefs, die bis jetzt keine Stellungnahme abgeben wollten, bekamen 2013 das Ritterkreuz des päpstlichen Silvesterordens verliehen. Auch seitens des Innenministeriums gab es noch keine Reaktion. Es ist nicht auszuschließen, dass es in dieser Causa noch zu weiteren Anklagen kommt – unzensuriert wird berichten.
Für beide Tatverdächtige gilt die Unschuldsvermutung.