Van-der-Bellens-Wahlkampfteam widerspricht Sebastian Kurz in Sachen Parteienförderung.

24. Juni 2019 / 18:19 Uhr

Ablenkungsmanöver von Kurz ging nach hinten los: Van der Bellen wehrt sich

Das Ablenkungsmanöver von Ex-Kurzzeit-Kanzler Sebastian Kurz bezüglich des ÖVP-Parteispendenskandals ging voll nach hinten los. Kurz hatte in der Not einen Vergleich mit den Parteispenden für den Bundespräsidentenwahlkampf von Alexander Van der Bellen gezogen. Doch das Team von VdB wehrt sich: “Nicht vergleichbar.”

Keine Parteienförderung für Kandidaten

Tatsächlich wurden die Spenden, die 2016 für den Wahlkampf an Van der Bellen flossen, immer zeitnah veröffentlicht. Lothar Lockl, damals Wahlkampfleiter, hält die beiden Wahlen schon allein deshalb für nicht vergleichbar, weil es sich bei der Bundespräsidentenwahl um eine Persönlichkeitswahl handelt und es keine Parteienförderung für die Kandidaten gebe.

“Wenn man bei der Bundespräsidentenwahl Spenden nicht zulässt, dann hätten Kandidaten, die nicht die Unterstützung einer der großen Parteien haben, de facto keine Chance”, so Lockl gegenüber der APA.

Doppelte Summe erst eineinhalb Jahre später zugegeben

ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer musste vor wenigen Tagen zugeben, dass die auf türkisen Pfaden gewandelten Schwarzen vor und nach dem Wahlkampf viel mehr Geld bekommen haben – und zwar mehr als doppelt so viel wie offiziell zugegeben. Inklusive der Einnahmen der Landes- und Gemeindeparteien flossen allein 2017 satte 4,4 Millionen Euro an die Partei.

Verwerflich dabei: Die ÖVP gab diese Summen erst eineinhalb Jahre danach bekannt, als Medien ihr auf die Schliche kamen.

ÖVP trat Flucht nach vorne an

Sebastian Kurz machte daraufhin das, was er als Inszenierung gerne tut: Er versuchte die Flucht nach vorne, attackierte die anderen Parteien und verglich Birnen mit Äpfeln, um den Eindruck zu erwecken, eh alles korrekt gemacht zu haben.

Da hat Kurz aber die Rechnung ohne Bundespräsident Van der Bellen gemacht, dessen Team jetzt klarstellte, warum der Vergleich des Ex-Kanzlers nicht zulässig sei.

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