Die Verlierer-Ampel stellte ein „Zukunftsdepot“ mit 500 Euro Startguthaben für Kinder ab 2027 in Aussicht. Im nun veröffentlichten Gesetzesentwurf ist dieses Geld an Bedingungen geknüpft.
Startguthaben für in Österreich geborene Kinder
Am 20. Oktober präsentierte ÖVP-Familienministerin Claudia Bauer das Zukunftsdepot. Der Staat werde für jedes ab 1. Jänner 2027 geborene Kind 500 Euro als Startguthaben bereitstellen, hieß es in der Mitteilung des Bundeskanzleramts. Seit 30. Oktober liegt der Gesetzesentwurf in Begutachtung; Stellungnahmen sind bis 9. November möglich.
Der Entwurf sieht das Startguthaben für Kinder vor, die ab Geburt in Österreich wohnhaft und rechtzeitig mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Außerdem muss eine der festgelegten aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen die österreichische Staatsbürgerschaft, bestimmte rechtmäßige Aufenthaltstitel oder Asyl.
15 Jahre Aufenthalt bis zur Volljährigkeit
Eine weitere Bedingung betrifft die Auszahlung: Das Kind muss bis zum 18. Geburtstag mindestens 5.475 Tage – also 15 Jahre – mit Hauptwohnsitz in Österreich gelebt haben. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, sieht der Entwurf eine Rückzahlung des Startguthabens samt Wertänderung vor.
Damit ist die öffentliche Ankündigung eines Startguthabens für jedes ab 2027 geborene Kind im Gesetzesentwurf deutlich eingeschränkt.
„Nächster Pfusch“ und „nächste Lüge“
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz spricht deshalb von einem „nächsten Pfusch“ und einer „nächsten Lüge“ – denn auch an anderen Stellen hapert es: Während zuvor auch Großeltern, Paten, Verwandte und Freunde als mögliche Einzahler genannt worden seien, dürften laut Entwurf ausschließlich die gesetzlichen Vertreter Geld direkt auf das Depot einzahlen.
„Sogar der Pfusch ist verpfuscht“, erklärte Schnedlitz. Die Regierung habe Großeltern versprochen, sie könnten unkompliziert für ihre Enkel vorsorgen. Im Gesetzestext sei davon jedoch nichts zu finden: „Die Großeltern – na ja – das war wohl nur ein billiger PR-Schmäh.“ Er sprach von einer „riesigen Lücke zwischen Werbung und Wirklichkeit“ und kritisierte: „Diese Regierung schafft es nicht einmal, ihre eigenen Ankündigungen sauber in einen Gesetzestext zu übertragen. Das ist Pfusch am Pfusch!“
Kein Startbonus für Jahrgang 2026
Auch am Modell selbst übte Schnedlitz Kritik. Er fragte, warum Kinder, die 2026 geboren wurden, keinen Startbonus erhalten sollen und weshalb traditionelle, sichere Sparformen weiterhin steuerlich benachteiligt würden. „Nicht jede Familie will ihr Erspartes mit dem Risiko von Verlusten anlegen. Es braucht Wahlfreiheit statt einer Bevorzugung bestimmter Anlageformen“, sagte er.
Familien haben kein Geld zum Sparen
Zudem verwies Schnedlitz auf die finanzielle Lage vieler Haushalte: „Das vorrangige Problem ist für viele Familien jedoch, überhaupt Geld zum Sparen übrig zu haben.“ Statt Entlastungen für die Gegenwart anzubieten, verweise ÖVP-Kanzler Christian Stocker auf ein Modell, dessen Nutzen sich für die ersten Anspruchsberechtigten frühestens 2045 rechne – „wenn er dann überhaupt kommt“.
Bauer und Marterbauer in Erklärungsnot
„Wer nach Miete, Einkauf und Energie kaum noch Geld hat, dem helfen Stockers Versprechen für die ferne Zukunft überhaupt nichts“, sagte Schnedlitz. Zuerst müssten die Belastungen sinken, damit die Menschen wieder sparen könnten. ÖVP-Familienministerin Claudia Bauer und SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer sollten erklären, „warum die Regierungswerbung etwas anderes verspricht als der Gesetzesentwurf“. Die FPÖ fordere „echte Entlastung heute und Wahlfreiheit beim Sparen statt dieses Pfuschs“, so Schnedlitz.
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