Große Teile des Waldes eines Kärntner Forstwirts in Mallnitz wurden im Jahr 2019 durch eine schwere Schneebruchkatastrophe zerstört. Um eine drohende Invasion von Borkenkäfern zu verhindern, war ein rascher Abtransport des beschädigten Holzes per Lkw erforderlich. Dafür plante der Waldbesitzer die Erweiterung einer bestehenden Forststraße, stieß jedoch auf massive bürokratische Hindernisse.
Volksanwalt Dr. Christoph Luisser kritisierte diesen bürokratischen Umgang scharf:
Der Forstwirt hat einem gesetzlichen Auftrag gemäß dem Forstgesetz nachzukommen. Dies beinhaltet Schädlingen vorzubeugen und vorhandenes Schadholz zu entfernen. Der Betroffene hat stets das gemacht, was ihm die Behörde gesagt hat. Am Schluss ist er durch beide Stühle durchgerutscht. Das kann doch nicht der Anspruch der österreichischen Verwaltung sein.
Fehlende Dokumentation und Ablehnung von Schadenersatz
Durch die monatelangen Verzögerungen breitete sich der Borkenkäfer im betroffenen Gebiet rasant aus. Rund 20 Hektar Forst wurden vollständig zerstört, was zu einem finanziellen Verlust von Hunderttausenden bis zu einer Million Euro führte. Eine Forderung nach Schadenersatz wurde von der Finanzprokuratur jedoch abgelehnt. Die Volksanwaltschaft ortete im Zuge ihrer Untersuchung einen schweren Missstand in der Verwaltung und bemängelte die nicht lückenlose Aktenführung der Bezirkshauptmannschaft. Wesentliche Schritte wie der Lokalaugenschein wurden nicht ordnungsgemäß protokolliert.
Dazu betonte Volksanwalt Dr. Christoph Luisser:
Eine Stilblüte dieses Falls ist die Tatsache, dass im Zuge des Verwaltungsverfahrens beinahe nichts dokumentiert wurde. Die Behörde hat die Verpflichtung, sämtliche Verfahrensschritte nachvollziehbar darzulegen. Alles andere ist rechtswidrig.
Staatsversagen auf dem Rücken der Bürger
Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf ein Verwaltungssystem, das Bürger mit gesetzlichen Pflichten konfrontiert, ihnen aber gleichzeitig durch bürokratische Blockaden die Werkzeuge zur Erfüllung dieser Pflichten nimmt. Wenn behördliche Schlamperei und mangelnde Dokumentation schlussendlich ohne schadenersatzrechtliche Konsequenzen für den Staat bleiben, untergräbt das nachhaltig das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit und den fairen Umgang der Verwaltung mit den Betroffenen.
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