Das Policy Paper des Instituts für Remigration will den Bevölkerungsaustausch umkehren – und Sachsen-Anhalt zum Schaufenster einer Politik machen, die der Bund seit Jahren schuldig bleibt.

31. August 2026 / 11:19 Uhr

Vor der Wahl in Magdeburg: Institut legt 100-Tage-Plan für Remigration und 13 Sofortmaßnahmen vor

Das Institut für Remigration hat wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einen konkreten 100-Tage-Plan für Remigration vorgelegt. Darin geht es nicht um Sonntagsreden, sondern um Lösungen im Kontext von Behörden, Duldungen, Sozialleistungen und Unterkünften.

Landesspezifische Lösungen

Das Institute for Remigration veröffentlicht sein erstes Policy Paper unter dem Titel Landesremigration Sachsen-Anhalt. Die Wahl im Land findet am 6. September statt. In Umfragen liegt die AfD um die 40 Prozent, die CDU deutlich dahinter. Das Papier lotet aus, was eine neue Landesregierung migrationspolitisch schon unter geltendem Recht bewegen könnte – und wo Bund und EU den Riegel vorschieben.

Kein Parteiprogramm, sondern ein Fahrplan für die Zukunft

Die Autoren betonen ausdrücklich, das Konzept sei „keine Fortschreibung eines bestehenden Parteiprogramms“. Vorhandene politische und rechtliche Ansätze sollen zu einem Modell für die Regierungspraxis zusammengeführt werden.

Remigrationsmusterland Sachsen Anhalt?

Drei Säulen tragen das Modell: hoheitliche Remigration, strukturelle Remigration und eine demografisch-kulturelle Begleitpolitik. Rückführungen allein reichen den Autoren nicht. Sie wollen auch Unterbringung, Sozialleistungen, Aufenthaltsverfestigung und den Umgang mit Parallelstrukturen neu ordnen. Sachsen-Anhalt soll nach ihrer Darstellung zum „Remigrationsmusterland” werden – als Schaufenster dafür, wie weit ein Bundesland innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens gehen kann.

Landesamt, Duldungsrevision, Vorrang für Straftäter

Im Zentrum steht ein Landesamt für Remigration oder eine vergleichbare zentrale Behörde. Dort sollen Identitätsklärung, Passbeschaffung, freiwillige Ausreisen und Rückführungen zusammenlaufen. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen will das Papier zuerst festhalten, wie lange jemand im Land ist, warum eine Duldung besteht, ob die Identität geklärt ist und welche Hindernisse einer Ausreise entgegenstehen. Vorrang hätten Straftäter und Gefährder, sofern sie ausreisepflichtig sind.

Ein landeseigener Fonds soll freiwillige Ausreisen und die Reintegration im Herkunftsland stützen. Bei den Sozialleistungen setzt das Konzept auf den möglichst umfassenden Gebrauch von Sachleistungen und Bezahlkarten. Gesetzlich bereits mögliche Einschränkungen sollen einheitlich angewendet werden. Vorgeschlagen werden außerdem zusätzliche Arbeitsgelegenheiten und zentrale Ausreiseeinrichtungen. Die ersten 100 Tage nach einem Regierungswechsel gelten dem Institut als Phase der Neuordnung: Behörden bündeln, Duldungsfälle prüfen, Identitätsregeln vereinheitlichen, offene Ausreisefälle vollständig erfassen.

Dänemark als Vorbild gegen belastete Quartiere

Mit einem Quartiersstabilisierungsgesetz will das Institut sogenannte Parallelgesellschaften angehen. Als funktionales Vorbild gilt Dänemark. Ein jährlich erhobener Index soll Wohngebiete nach Kriminalität, Arbeitsmarktferne, Bildungsdefiziten und Sozialleistungsabhängigkeit bewerten. Für besonders belastete Quartiere nennt das Papier mehr Polizeipräsenz, Kontrollen bei Gewerbe und Sozialleistungen sowie Gegensteuern über kommunale Wohnungs- und Städtebaupolitik.

In der Schule sieht das Konzept für ausreisepflichtige Kinder Unterricht vor, der Deutschkenntnisse vermittelt und zugleich die Wiedereingliederung im Herkunftsland erleichtern soll. Als mögliche Inhalte werden Sprache, Geschichte, Geografie und Kultur des jeweiligen Herkunftslandes aufgeführt. Auch die Förderpolitik soll auf den Prüfstand: Ein Transparenz- und Wirkungs-Audit migrationspolitischer Landesförderungen gehört zu den Startmaßnahmen der ersten 100 Tage.

Was Magdeburg kann – und was Berlin blockiert

Bei der Einbürgerung will das Institut Voraussetzungen und Ausschlussgründe einheitlicher und restriktiver prüfen lassen. Gibt es konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrig erlangte Einbürgerung, soll eine spezialisierte Einheit den Fall bearbeiten. Längere Fristen oder strengere Regeln zur Mehrstaatigkeit kann ein Bundesland nicht allein beschließen. Dafür wäre der Bund zuständig. Sachsen-Anhalt soll deshalb über den Bundesrat Initiativen für schärfere Regeln bei Einbürgerung, Aufenthaltsverfestigung, Grenzschutz und Rückführung einbringen.

Den Erfolg will das Institut nicht nur an der Zahl der Ausreisen messen. Langfristige Duldungen und ungeklärte Identitäten sollen zurückgehen, Aufenthaltsverfestigungen stärker kontrolliert werden. Ein jährlicher Remigrationsbericht soll Bestände, Vollzugshindernisse, Kosten und Quartiersindikatoren bündeln. Zugleich wirbt das Papier um Rückkehrer und um Familien, Fachkräfte, Selbstständige und Unternehmer – ausdrücklich verbunden mit dem Ziel, Bevölkerungsaustausch und Bevölkerungsrückgang umzukehren.

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