Elisabeth Dieringer und Flugzeug

EU-Abgeordnete Elisabeth Dieringer begrüßt die Stärkung der Fluggast-Rechte, kritisiert aber die künstliche Verteuerung durch den “Green Deal”.

25. Juli 2026 / 06:46 Uhr

EU stärkt Fluggast-Rechte, doch größter Kostentreiber für Passagiere bleibt

Mit dem Stärken der Fluggastrechte durch eine verbraucherfreundliche Reform hat das EU-Parlament zwar Gutes getan, den wahren Kostentreiber der Flugverkehrsindustrie in Europa hat man jedoch nicht in Angriff genommen.

Gastkommentar von EU-Abgeordneter Elisabeth Dieringer

Aus freiheitlicher Sicht war der Vorgang im Europäischen Parlament am 7. Juli ein wichtiger Schritt für mehr Konsumentenschutz, mit großer Mehrheit wurde für aktualisierte Regeln im Flugreiseverkehr gestimmt. So werden – auf den Punkt gebracht – Flugreisenden in Zukunft bessere Durchsetzungsmöglichkeiten von Entschädigungen bei Verspätungen, Flugausfällen und Reiseunterbrechungen verschafft.

Anspruch auf Wiedergutmachung

Den EU-Parlamentariern war es offenbar wichtig, dass beispielsweise die Entschädigung „sitzengebliebener“ Passagiere ab drei Stunden Verspätung erhalten bleibt. Wäre die Drei-Stunden-Schwelle auf vier oder sechs Stunden angehoben worden, würden mehr als 60 Prozent der aktuell anspruchsberechtigten Passagiere aus dem Entschädigungssystem herausfallen – davor hatten Verbraucherschutzorganisationen eindrücklich gewarnt. Deswegen sollen je nach Flugdistanz weiterhin 250 bis 600 Euro Entschädigung möglich sein. Aus FPÖ-Sicht ist das ein den Verbraucher schützendes Signal: Wer Tickets bucht, bezahlt, stundenlang am Flughafen festsitzt oder sein Ziel unvertretbar verspätet erreicht, muss auf finanzielle Wiedergutmachung des Ungemachs Anspruch haben.

Fluggastrechte gestärkt

Gut ist auch, dass die bestehenden Rechte nicht abgeschwächt, sondern in mehreren Punkten sogar ausgebaut wurden. Dazu zählen zur Verfügung gestellte klarere Informationen zu Entschädigungsanträgen, das Erfüllen bestimmter Betreuungspflichten und verbindlichere Fristen für Fluggesellschaften sowie eine präzisere Definition sogenannter außergewöhnlicher Umstände. Airlines sollen sich damit nicht mehr allzu leicht aus der Verantwortung ziehen können, wenn Fluggäste ihre berechtigten Ansprüche vortragen.

Vorteile für Familien

Auch eine gesetzlich verankerte Familienschonung beim Fliegen ist ganz im freiheitlichen Sinn: Kinder unter 14 Jahren sollen künftig kostenlos neben einer Begleitperson sitzen können – das gilt auch für Schwangere: Eine längst überfällige Maßnahme gegen Zusatzgebühren, die gerade Familien unnötig belasten. Auch Regelungen zu Handgepäck, Bordkarten, Namenskorrekturen und digitalen Services sollen transparenter und verbraucherfreundlicher werden. So weit und wieder einmal so gut. Aber in der EU haben die meisten Dinge zwei Seiten, und die dunkle Seite, der Pferdefuß zählt.

“Green Deal” verteuert Flugverkehr

Denn Fluggesellschaften sind nicht die einzigen Kostentreiber im Luftverkehr. Die öko-sozialistischen EU-Vorgaben des “Green Deal”, seine Realisierungspakete, der Emissionshandel und Auflagen für nachhaltige Flugkraftstoffe verteuern das Fliegen immens. Vorgeblicher Verbraucherschutz steht hier im Kontrast zu einer Klimapolitik, die Flugreisen für alle immer kostspieliger macht. Dazu kommen die staatlichen Belastungen der Mitgliedsstaaten für den Luftverkehr wie etwa in Deutschland, wo sie sich seit 2020 fast verdoppelt haben. Auch Flüge ab Österreich wurden durch staatliche Eingriffe verteuert, vor allem durch die Flugabgabe: Bei einem üblichen Flug liegt der österreichische direkte Steueraufschlag derzeit meist bei 12 Euro pro abfliegendem Passagier, auf Strecken unter 350 Kilometern bei 30 Euro. Dass ein konkretes Ticket heute insgesamt teurer ist als vor einigen Jahren, liegt – das muss man korrekterweise erwähnen – auch an den Kerosinpreisen, den Löhnen, teurer Wartung, Flugzeugknappheit und so weiter.

Klimareligiöse Verteuerung

Die freiheitliche Linie ist damit klar: Ja zu fairen Fluggastrechten, ja zu angemessener Entschädigung und Transparenz, aber nein zu einer EU-Politik, die freies Reisen klimareligiös ideologisiert verteuert. Für Passagiere ist die Reform richtig — entscheidend wird nun sein, dass die neuen Regeln auch tatsächlich rasch und unbürokratisch durchgesetzt werden. Doch das wird wohl erst nächstes Jahr zum Herbst etwas, denn vorher muss die beschlossene Verordnung bis Anfang August vom Europäischen Rat bestätigt werden, dann tritt die Verordnung mit einem Jahr Vorbereitungszeit für Staaten und Unternehmen 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

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