Eva-Maria Holzleitner

SPÖ-Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner hält die mehr als 200.000 Euro für den Verein „Schwarze Frauen Community“ für angemessen.

15. Juli 2026 / 16:43 Uhr

Holzleitner verteidigt NGO-Förderung: Mehr als 200.000 Euro für die „Schwarze Frauen Community“

Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ zur finanziellen Unterstützung der „Schwarzen Frauen Community“ bringt Erstaunliches ans Licht. SPÖ-Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner stellt sich dabei klar hinter die teuren Förderungen.

Mehr als 203.000 Euro für Frauen-Verein

Im Zentrum der Anfrage: die Frage, weshalb der Verein öffentliche Mittel erhält. Die FPÖ erkundigte sich zudem nach der konkreten Fördersumme, den Kontrollmechanismen sowie möglichen Überschneidungen mit anderen Förderstrukturen.

Aus der Stellungnahme des Ministeriums geht hervor, dass seit dem Jahr 2020 insgesamt 203.734 Euro an den Verein geflossen sind. Während die jährlichen Beträge anfangs zwischen 8.100 und 13.674 Euro lagen, erhöhte sich die Förderung im Jahr 2024 deutlich auf 55.000 Euro. Dieser Betrag wurde auch für die Jahre 2025 und 2026 jeweils zugesagt. Laut Ministerium werden die Gelder für die „Frauenberatung und Empowerment Schwarzer Frauen und Mädchen“ eingesetzt.

Fokus auf Frauen- und Mädchenberatung

Holzleitner sprach von der vermeintlich zentralen Rolle entsprechender Einrichtungen und bezeichnet Frauen- und Mädchenberatungsstellen als „Herzstück“ der österreichischen Versorgungslandschaft. Die finanzielle Unterstützung basiere auf gesetzlichen Vorgaben sowie auf Verpflichtungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Ziel sei es angeblich, Chancengleichheit zu fördern und Maßnahmen im Bereich Gewaltprävention und Opferschutz zu stärken. Für das Jahr 2024 nennt das SPÖ-geführte Ministerium über 120.000 betreute Frauen und Mädchen, wobei mehr als 98 Prozent der Beratungen erfolgreich abgeschlossen worden seien.

SPÖ-Ministerin gibt sich unwissend

Gleichzeitig zeigt sich das Ministerium hinsichtlich einiger Fragen unwissend – etwa zu einzelnen Verfahrensschritten bei Anträgen oder zu zusätzlich eingeworbenen Mitteln, weil diese nicht automatisiert abrufbar seien. Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder werde jedoch durch verpflichtende Berichte inhaltlicher und finanzieller Natur sowie durch entsprechende Kontrollmechanismen sichergestellt.

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