Künftig haben Personen, die Leistungen aus der Grundversorgung erhalten, keinen Anspruch mehr auf Familienbeihilfe. Das sieht der Entwurf zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 vor. Betroffen sind vor allem Asylwerber und Schutzberechtigte in der Grundversorgung – eine Regelung, die die Freiheitlichen seit Jahren gefordert haben.
Die neue Regelung im Wortlaut
Der Gesetzentwurf, der im September im Bundes- sowie Nationalrat beschlossen werden soll, fügt dem § 2 einen neuen Absatz 10 hinzu: „Keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die Leistungen aus der Grundversorgung erhalten. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die Leistungen aus der Grundversorgung erhalten.“ Für subsidiär Schutzberechtigte wird der Anspruch auf den Fall beschränkt, dass sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten. Die Grundversorgung deckt bereits den Lebensunterhalt ab, inklusive für Kinder. Eine zusätzliche Familienbeihilfe als Ausgleich elterlicher Unterhaltslasten entfällt damit bei diesem Personenkreis.
Betroffene Gruppen und Zahlen
Rund 28.000 ukrainische Migranten leben derzeit in der Grundversorgung, darunter 11.229 Personen im Alter von 0 bis 24 Jahren. Hinzu kommen etwa 10.000 Personen mit subsidiärem Schutz in der Grundversorgung, davon 4.816 im Alter von 0 bis 24 Jahren. Insgesamt geht es um über 16.000 junge Menschen in diesen Kategorien, bei denen bisher beide Leistungen möglich waren. Österreichische Staatsbürger haben keinen Anspruch auf Grundversorgung und sind von der Änderung nicht betroffen.
Die Maßnahme soll dem Bund netto rund 18,3 Millionen Euro im Jahr 2026 und ähnlich 2027 einsparen, ab 2028 rund 13,2 Millionen Euro jährlich. Bisher war es möglich, dass Eltern in der Grundversorgung zusätzlich Familienbeihilfe für ihre Kinder bezogen.
Hintergrund der jahrelangen Forderung
Die Freiheitlichen hatten in Nationalratsdebatten wiederholt auf Fälle hingewiesen, in denen ukrainische Vertriebene zusätzlich zur Grundversorgung Familienbeihilfe für rund 18.000 Kinder bezogen – bei etwa 12.000 Eltern. Das habe den Steuerzahler monatlich drei Millionen Euro gekostet. Sie betonten dabei den Vorrang österreichischer Familien und kritisierten die Doppelbelastung des Systems. Die nun geplante Regelung schließt genau diese Doppelzahlungen für Grundversorgungs-Bezieher aus.
Was die Regelung nicht erfasst
Die Änderung gilt nur für Personen und Kinder, die Leistungen aus der Grundversorgung erhalten. Anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz 2005, die in das reguläre Sozialsystem wechseln, bleiben anspruchsberechtigt, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Für ukrainische Vertriebene gelten weiterhin angepasste Regelungen bis zum Ende des vorübergehenden Aufenthaltsrechts im März 2027. Bei subsidiär Schutzberechtigten entfällt in bestimmten Fällen das bisherige Erwerbstätigkeitserfordernis.Die Grundversorgung bleibt für die betroffenen Gruppen weiterhin offen. Die Einsparung von 18,3 Millionen Euro steht im Kontrast zu den Gesamtkosten des Systems für Asyl und Grundversorgung.
