Imane Khelif

Der US-amerikanische Supreme Court hat entschieden: Der Ausschluss von sogenannten „Transfrauen“ aus dem Frauensport ist rechtmäßig. Im Bild: Der algerische Boxer Imane Khelif gewann bei den Olympischen Spielen 2024 die Gold-Medaille im Weltergewicht – und das im Frauenwettbewerb.

USA

2. Juli 2026 / 09:22 Uhr

„Transfrauen“ ausgeschlossen: Oberster Gerichtshof stärkt Schutz des Frauensports

Die US-amerikanische Justiz schiebt dem „Trans-Kult“ einen Riegel vor: Der Oberste Gerichtshof hat den Bundesstaaten erlaubt, „Transmädchen“ und „Transfrauen“ vom Mädchen- und Frauensport an Schulen und Hochschulen auszuschließen. Mit sechs zu drei Stimmen bestätigte das Gericht entsprechende Gesetze aus Idaho und West Virginia und stärkte damit die Position jener Bundesstaaten, die Wettkämpfe nach dem tatsächlichen Geschlecht regeln wollen.

Konservative Richter entscheiden zugunsten echter Frauen

Nach dem Urteil dürfen Bundesstaaten die Teilnahme am Frauen- und Mädchensport an öffentlichen Schulen und Colleges an das bei der Geburt festgelegte Geschlecht knüpfen. Die konservative Mehrheit des Gerichts sah darin weder einen Verstoß gegen die US-Verfassung noch gegen das bundesrechtliche Diskriminierungsverbot im Bildungsbereich.

Richter Brett Kavanaugh begründete die Entscheidung mit Sicherheitsaspekten und fairem Wettbewerb: Die USA müssten den Frauen- und Mädchensport nicht grundlegend neu ordnen.

Trump-Linie durch Urteil gestärkt

US-Präsident Donald Trump hatte bereits im Februar 2025 ein Dekret gegen die Teilnahme von „Transmädchen“ und „Transfrauen“ am Frauen- und Mädchensport unterzeichnet. Mehr als die Hälfte der US-Bundesstaaten hat bereits ähnliche Verbote erlassen, und das Urteil des Supreme Court stärkt nun deren rechtliche Grundlage. Gleichzeitig könnte die Entscheidung auch auf weitere Bundesstaaten ausstrahlen, in denen die Rechtslage bislang umstritten war.

Offen blieb, ob Bundesstaaten „Transathletinnen“ in anderen Konstellationen dennoch zulassen dürften; genau diese Frage war nicht Gegenstand des Verfahrens. Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist, inwieweit sich die Entscheidung auf andere Bildungs- und Sportsysteme übertragen lässt.

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