Vor dem Schöffengericht in Feldkirch tobt seit Montag ein Prozess, der einmal mehr die Nachwehen der Corona-Politik offenlegt. Ein Vorarlberger Rechtsanwalt und drei weitere Angeklagte sollen die öffentliche Hand um rund 109.000 Euro geschädigt haben – mit fingierten Rechnungen und Kick-back-Zahlungen, nachdem die staatlichen Förderungen für Corona-Tests zurückgingen. Die Staatsanwaltschaft spricht von Betrug und Untreue. Die Verteidigung kontert: Die Vier seien nicht Täter, sondern selbst Opfer eines undurchsichtigen Systems geworden, das unter dem enormen Zeitdruck der Regierungsmaßnahmen entstand.
Der Vorwurf der Anklage
Laut Staatsanwaltschaft wickelten die Angeklagten über ein Unternehmen Corona-Tests für das Analyse- und Medizinzentrum (AMZ) ab. Als die Fördergelder versiegten, sollen fingierte Rechnungen und sogenannte Kick-back-Zahlungen dafür gesorgt haben, dass weiter Geld floss. Die Ermittler sehen darin einen klaren Betrug zu Lasten der Steuerzahler – ein weiteres Kapitel jener dubiosen Geschäfte, die aus der hektischen und oft chaotischen Maßnahmenpolitik der etablierten Kräfte hervorgingen. Während Bürger und Unternehmer versuchten, in der Krise pragmatisch zu handeln, entstand ein Graubereich, in dem jetzt abgerechnet wird.
Die Verteidigung kontert: Opfer statt Täter
Die vier Angeklagten und ihre Verteidiger zeichnen ein völlig anderes Bild. Sie seien nicht die Drahtzieher dubioser Geschäfte, sondern selbst getäuscht worden. Ein Mitarbeiter des AMZ habe sich als bevollmächtigter Vertreter ausgegeben, obwohl er dazu gar nicht berechtigt gewesen sei. Die Angeklagten hätten auf die Rechtmäßigkeit der Verträge vertraut und nichts von den fehlenden Vollmachten gewusst. Unter dem enormen Zeitdruck der Corona-Krise, als die Regierung mit ihren Maßnahmen das ganze Land in Atem hielt, hätten sie rasch funktionierende Strukturen für tausende Testungen aufgebaut – genau das, was die Behörden damals dringend brauchten.
Was das Schöffengericht nun entscheiden muss
Ob wirklich ein Betrug vorlag oder die Angeklagten selbst hereingelegt wurden, muss das Schöffengericht in Feldkirch klären. Ein Urteil wird bereits für Donnerstag erwartet. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung für alle vier – doch der Fall wirft ein grelles Licht auf die tieferen Widersprüche der Corona-Ära. Während die großen Profiteure und die Urheber der Maßnahmenpolitik oft ungeschoren davonkamen, droht nun kleinen und mittleren Akteuren die harte Abrechnung.


