In der ZDF-Sendung “Markus Lanz” am 23. April geriet der Correctiv-Mann Marcus Bensmann mächtig unter Druck. Gegenüber AfD-Bundestagsabgeordneter Gerrit Huy, die selbst am umstrittenen Treffen in Potsdam teilgenommen hatte und Teile der Berichterstattung gerichtlich untersagen ließ, konnte er die zentrale These seiner Recherche nicht mehr sauber verteidigen. Statt Fakten lieferte Bensmann Ausflüchte und am Ende stand sogar Markus Lanz mit einem beeindruckenden Eingeständnis da: „Ich war damals zu doof.“
Das ursprüngliche Narrativ
Das Potsdamer Treffen vom November 2023 im Adlon Mansion am Lehnitzsee hatte Correctiv im Januar 2024 unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ hochgezogen. Im Kern ging es um Diskussionen zu „Remigration“, bei denen der österreichische Aktivist und Autor Martin Sellner ein Konzept vorstellte. Correctiv und große Teile der etablierten Medien machten daraus einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“. Die Wirkung war enorm: Hunderttausende gingen bundesweit auf die Straße, der damalige Kanzler Olaf Scholz (SPD) lief bei Demonstrationen mit an der Spitze. Die öffentliche Erzählung war gesetzt – Rechtsradikale planen Massendeportationen mitten in Deutschland.
Gerichte ziehen Grenzen
Doch die juristische Aufarbeitung sieht inzwischen anders aus. Mehrere Verfahren liefen gegen Formulierungen in der Correctiv-Recherche. Das Landgericht Berlin gab im März 2026 der Klage von Gerrit Huy statt und untersagte unter anderem die Darstellung eines „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“. Das Gericht befand diese Passage als „im Wesentlichen unwahr“, „unklar, ungenau und unvollständig“. Ein Durchschnittsleser könne nicht erkennen, dass keine Zwangsausweisung deutscher Staatsbürger geplant oder gefordert worden sei. Correctiv legte Berufung ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Hamburg hatte im Dezember 2025 Klagen anderer Teilnehmer wie Gernot Mörig und Ulrich Vosgerau abgewiesen und die Berichterstattung in Teilen als zulässige wertende Zusammenfassung eingestuft. Die Rechtsprechung ist widersprüchlich, doch die Berliner Entscheidung trifft genau die Formulierungen, die die öffentliche Wahrnehmung maßgeblich prägten.
Correctiv-Mann entlarvt sich
In der Lanz-Sendung saß Bensmann nun nicht mehr als Jäger, sondern als Gejagter. Huy trat sachlich und juristisch vorbereitet auf, verwies auf die einstweiligen Verfügungen und betonte, dass zentrale Zuspitzungen nicht durch harte Belege gedeckt seien. Lanz bohrte nach: Was ist belegt, was Interpretation? Bensmann verteidigte den Kern der Recherche – ein Treffen, bei dem politische Konzepte diskutiert wurden –, doch bei den entscheidenden Passagen geriet er ins Schwimmen.
Lanz selbst zitierte Kritik aus alternativen Portalen und hielt Bensmann die Widersprüche vor. Die Kamera zoomte auf das Gesicht des Correctiv-Manns, ein seltener Moment, in dem ein sonst selbstbewusster Haltungsjournalist spürbar die Deutungshoheit verlor. Am Ende rang Lanz nach Worten und räumte ein, dass man die Sache damals wohl zu stark als reine Tatsachenbehauptung behandelt habe. „Ich war damals zu doof“, sagte er in dem Zusammenhang. Correctiv selbst betont bis heute, die Recherche insgesamt sei korrekt und der „rechtsextreme Gehalt” des Sellner-Konzepts werde verharmlost.
Was bleibt von der Aufregung?
Die Sendung bei Lanz machte eines klar: Es geht längst nicht mehr nur um ein privates Treffen in Potsdam-Brandenburg im November 2023. Es geht um die Frage, wie stark journalistische Narrative politische Realität prägen können und wie schnell sie sich verselbständigen, wenn etablierte Medien sie ungeprüft übernehmen. Correctiv wirkte in dieser Diskussion nicht mehr nur als unabhängiges Recherchezentrum, sondern als Akteur, dessen Veröffentlichungen regierungstreue Massenmobilisierung auslösten und später gerichtliche Korrekturen nötig machten.
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