Die Europäische Union hat gegen den ehemaligen Schweizer Oberst Jacques Baud Sanktionen verhängt, weil er zum Ukraine-Krieg Meinungen vertritt, die man in Brüssel nicht gerne hört – und im Außenamt drückt man sich vor konkreten Antworten.
EU bestraft unerwünschte Meinungen
Baud wurde von Brüssel sanktioniert, weil man ihn dort als Akteur einstuft, der in seinen Büchern gezielt „pro-russische Desinformation“ verbreite und Verschwörungstheorien im Kontext des Ukraine-Krieges fördere. Die EU-Gremien begründen diese restriktiven Maßnahmen mit der Notwendigkeit, der Verbreitung von Narrativen entgegenzuwirken, die ihrer Ansicht nach als russische Propaganda zur Destabilisierung dienen.
Weder Straftat noch Gerichtsverfahren nötig
Die freiheitliche Abgeordnete Marie-Christine Giuliani hat deshalb bei Neos-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger nachgehakt. Die Antworten auf die parlamentarische Anfrage sprechen Bände: Weder eine strafbare Handlung noch ein gerichtliches Verfahren sind für solche Strafmaßnahmen erforderlich. Gleichzeitig werde aber deutlich, dass Österreich diese Maßnahme mitgetragen habe, ohne eine eigene inhaltliche Prüfung der Vorwürfe darzulegen, beklagte Giuliani. Statt konkreter Beweise verweise die Ministerin lediglich auf EU-Gremien und Dokumente. Nichts anderes als „ein politisches Wegducken hinter Brüssel“ sei das, „während man selbst die Hand“ hebe, so Giuliani.
„Realitätsfremd und politisch verantwortungslos“
Die Folgen der Sanktionen sind enorm, wird eine Privatperson doch praktisch wirtschaftlich ausgeschaltet, etwa durch das sogenannte Debanking. Meinl-Reisinger erkenne das aber nicht als Konsequenz der EU-Maßnahmen an, sondern stelle es als Entscheidung der Banken dar, beklagte die freiheitliche Petitionssprecherin: „Die EU friert Vermögen ein, aber die Ministerin behauptet, mit den Folgen habe das nichts zu tun. Das ist realitätsfremd und politisch verantwortungslos.“
Meinl-Reisinger weicht aus
Auch bei den Grundrechten bleibe die Ministerin jede konkrete Antwort schuldig. Eine Prüfung im Einzelfall werde nicht dargelegt, stattdessen verweist Meinl-Reisinger auf allgemeine Rechtsgrundlagen des Sanktionsregimes. Wenn „Menschen in Europa wegen unbequemer Analysen wirtschaftlich ausgeschaltet werden können“, dann sei „die Grenze zur Gesinnungsjustiz überschritten“, warnte Giuliani, für die die Anfragebeantwortung der Neos-Chefin nicht mehr als eine „politische Bankrotterklärung“ ist:
Die Ministerin bestätigt, dass Sanktionen ohne Straftat möglich sind, prüft offenbar nichts selbst und übernimmt keinerlei Verantwortung für die Folgen. Wer so handelt, verabschiedet sich vom Anspruch eines Rechtsstaats und ersetzt ihn durch politische Willkür.
Jacques Baud hatte bereits im Interview mit Giuliani auf FPÖ-TV die Folgen der EU-Sanktionen geschildert und die Vorwürfe zurückgewiesen:
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