Die Bundes‑Gleichbehandlungskommission (B-GBK) hat eine Postenbesetzung im damals von Martin Kocher (ÖVP) geführten Arbeits‑ und Wirtschaftsressort scharf gerügt. Wie die Die Presse aus dem Gutachten zitiert, hat das Ministerium nicht nachvollziehbar begründen können, dass bei der Vergabe einer Leitungsfunktion „objektiv nachvollziehbare, sachliche Gründe“ maßgeblich waren.
SPÖ-nahe Bewerberin benachteiligt
Eine langjährige Mitarbeiterin hatte sich für die Leitungsfunktion beworben, diese aber nicht erhalten. Statt ihr wurde eine Bewerberin mit ÖVP‑Nähe ausgewählt. Die Kommission stuft dieses Verfahren als Diskriminierung aufgrund von Alter und Weltanschauung ein und stellt klar, dass die politische Zugehörigkeit der SPÖ‑nahen Unterlegenen „zumindest mitursächlich“ bei der Entscheidung war.
Ausschreibung als „maßgeschneidert“
Ein weiterer Kritikpunkt der Gleichbehandlungskommission betrifft die Ausschreibung selbst. So wurde laut Gutachten ein bestimmtes Studium verlangt, das eines Sektionsleiters zufolge nicht notwendig für die Führung der Abteilung gewesen sei. Diese Kombination aus „passenden“ Qualifikationsprofilen und fehlenden objektiven Begründungen legt für die Kommission nahe, dass die Ausschreibung maßgeschneidert auf die bevorzugte ÖVP‑nahe Kandidatin war.
Schadenersatz und Verhandlungen
Die Entscheidung der Bundes‑Gleichbehandlungskommission kann nun als Basis für eine Schadenersatzklage der unterlegenen SPÖ‑nahen Bewerberin dienen. Im Arbeitsministerium, das heute von der SPÖ geführt wird, laufen derzeit Gespräche über die Höhe der angemessenen Abgeltung der entgangenen Bezüge. Den Berichten zufolge verlaufen diese Verhandlungen „konstruktiv“, eine Einigung gilt aber noch nicht als sicher.
Kocher weist Vorwürfe zurück
Martin Kocher, der mittlerweile Gouverneur der Österreichischen Nationalbank ist, hat die Vorwürfe über einen Sprecher zurückgewiesen. Man erinnere daran, dass der Minister während seiner Amtszeit eine Vielzahl an Personalentscheidungen getroffen habe; anonymisierte Einzelfälle ohne konkrete Unterlagen könnten daher nicht im Detail kommentiert werden. Die Postenbesetzungen seien grundsätzlich stets auf Basis strukturierter Verfahren und fachlicher Kriterien erfolgt.
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