Die Bundesregierung kündigt ein Rücknahmeabkommen mit Usbekistan an und reagiert damit auf den wachsenden Druck in der Migrationsfrage. Beobachter sehen darin eine späte Reaktion auf die starken Umfragewerte der FPÖ. Gleichzeitig setzt die Regierung weiter auf Programme für legale Zuwanderung.
Druck durch FPÖ-Umfrage-Ergebnis
Die Bundesregierung hat im Ministerrat den Startschuss für Verhandlungen über ein Migrationsabkommen mit Usbekistan gegeben. Ziel sei eine bessere Zusammenarbeit bei der Rücknahme eigener Staatsbürger sowie von Drittstaatsangehörigen. Auch die Durchbeförderung abgeschobener Personen soll Teil der Gespräche sein. Außenministerin Beate Meinl-Reisinger erklärte, man wolle jenen „klare Kante zeigen“, die kein Recht hätten, in Österreich zu bleiben. Innenminister Gerhard Karner versprach einen „gemeinsamen Kampf gegen illegale Migration”. Der Schritt kommt jedoch zu einem Zeitpunkt, an dem der politische Druck auf die Regierung deutlich gewachsen ist. In Umfragen liegt die FPÖ seit Monaten klar vorne und die Migration zählt in der Bevölkerung wieder zu den dominierenden politischen Themen.
Viele Abkommen, wenig Wirkung
Österreich verfügt bereits über rund 60 Rücknahmeabkommen – sowohl bilateral als auch auf EU-Ebene. Darunter Vereinbarungen mit Staaten wie Tunesien, Marokko, Bangladesch oder Ghana. Trotzdem gilt die Umsetzung von Abschiebungen seit Jahren als schwierig, langwierig und politisch umstritten. Das geplante Abkommen mit Usbekistan soll nun vorgeblich vor allem die Rückführung erleichtern. Gleichzeitig ist auch ein Ausbau der Zusammenarbeit bei legaler Migration vorgesehen. Laut Regierung geht es dabei etwa um Fachkräfte, Studierende oder Forscher. Damit folgt Österreich einem Ansatz, der inzwischen auch auf EU-Ebene diskutiert wird: Kooperationen mit Herkunfts- und Transitstaaten, um Rückführungen besser durchsetzen zu können.
Grundrechte und lange Fristen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abschiebungen bleiben jedoch komplex. EU-Vorschriften schreiben vor, dass jeder Asylantrag einzeln geprüft werden muss. Zudem haben Asylbewerber nach wie vor das Recht, gegen einen negativen bescheid zu klagen. Zudem dürfen Menschen nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen – nach Beurteilung von Gerichten – Verfolgung droht.
Auch der Ablauf selbst ist klar geregelt: In der Regel wird zunächst eine freiwillige Ausreise gewährt, die Frist liegt zwischen sieben und 30 Tagen. Zwangsmaßnahmen gelten laut EU-Rückführungsrichtlinie erst als letztes Mittel. Kritiker bemängeln aus diesen Gründen seit Jahren, dass genau diese bürokratischen Verfahren häufig zu langen Verzögerungen führen. In vielen Fällen scheitern Abschiebungen zudem an fehlenden Reisedokumenten oder an mangelnder Kooperation der Herkunftsländer.
Politische Wende oder Symbolpolitik?
Dass nun ein weiteres Rücknahmeabkommen auf den Weg gebracht wird, wird von Regierungsseite als wichtiger Schritt präsentiert. Doch selbst in politischen Beobachterkreisen wird bezweifelt, dass einzelne Abkommen die strukturellen Probleme tatsächlich lösen können. Der Zeitpunkt der Initiative ist jedenfalls bemerkenswert. Nachdem das Thema Migration lange Zeit eher defensiv behandelt wurde, scheint die Regierung nun plötzlich entschlossener aufzutreten.
Für viele Beobachter wirkt das weniger wie ein grundlegender Kurswechsel, sondern eher wie eine verspätete Reaktion auf wachsenden politischen Druck. Oder anders gesagt: Die Regierung handelt – aber erst jetzt. Und selbst wenn die Verhandlungen erfolgreich verlaufen sollten, bleibt eine Frage offen: Warum musste der Druck erst so groß werden, bis man in Wien überhaupt begann, ernsthaft über konsequentere Rückführungen zu sprechen.
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