Mit der ersten Abschiebung eines verurteilten afghanischen Straftäters nach Kabul seit der Machtübernahme der Taliban 2021 erklärte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): „Hart, aber notwendig“. Währenddessen haben allein heuer 4.249 – aus einem sicheren Land – illegal eingereiste Afghanen in Österreich einen Asylantrag gestellt – und wurden nicht abgewehrt oder ausgewiesen.
Abschiebungen auch nach Syrien und Somalia
Der 1994 geborene Afghane war in Österreich wegen schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde nun unter Begleitung von Polizisten über Istanbul nach Kabul überstellt.
Damit setzt Österreich jenen Kurs fort, der bereits mit Einzel-Abschiebungen nach Syrien und Somalia begonnen worden war. Weitere Rückführungen nach Afghanistan seien laut Innenministerium bereits in Vorbereitung. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) betonte: „Wir schützen die Menschen in Österreich, nicht ausländische Kriminelle.“
Proteste von Amnesty International
Proteste gegen die Abschiebung eines Schwerkriminellen kamen von der linken Nichtregierungsorganisationen (NGO) Amnesty International. In Afghanistan herrsche Willkür, Verschwindenlassen und Folter seien Alltag.
Dann also lieber ein paar vergewaltigte österreichische Frauen.
„Durchschaubares Manöver“
Während sich die ÖVP als Hüterin der inneren Sicherheit inszeniert, spricht die FPÖ von einem „durchschaubaren Manöver“. Denn, so Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer ersten Reaktion, war es die ÖVP, die die „Strukturen geschaffen, jahrelang mit Millionen Steuergeldern gefüttert und damit eine Asyl-Industrie aufgebaut hat, die nun gegen die Interessen der Österreicher arbeitet.“
Kein Steuergeld mehr
Schnedlitz kritisierte zudem die „Täter-Anbetung“ von Amnesty International. Wer ein Problem damit habe, dass ein verurteilter Vergewaltiger Österreich verlassen müsse, habe „auch ein Problem mit unserem Rechtsstaat“. Für solche Organisationen könne es nur eine Konsequenz geben: „das sofortige Stoppen des staatlichen Geldhahns“. Denn es sei die Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen.


