Walter Rosenkranz

Die Verlierer der Nationalratswahl sind offensichtlich fest entschlossen, gegen die FPÖ mit allen Mitteln vorzugehen. Um Nationalratspräsident Rosenkranz den Nationalfonds-Vorsitz abspenstig zu machen, ändert man sogar die Verfassung.

13. März 2025 / 17:13 Uhr

Nationalfonds: Vier-Parteien-Allianz nimmt Rosenkranz Vorsitz weg

Eine unrühmliche Sitzung des Verfassungsausschusses fand heute, Donnerstag, im Parlament statt. In einem Willkürakt der Vier-Parteien-Allianz aus ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen wurde Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) als Vorsitzender des Nationalfonds regelrecht abgesägt.

Den Antrag hatten die Grünen eingebracht. Ihnen passte es nicht, dass Rosenkranz als Mitglied einer Burschenschaft den Vorsitz des Nationalfonds innehat. Entgegen der gesetzlichen Regelung will die Einheitspartei nun erreichen, dass der Vorsitz auf den Zweiten oder Dritten Präsidenten übertragen werden kann. Dafür ist noch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich, die nach der Abstimmung im Ausschuss aber nur noch Formsache ist.

Gesetz folgt der Politik

Mit diesem Vorgehen haben ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne bewiesen, wie schnell das Gesetz der Politik folgen kann. Als FPÖ-Chef Herbert Kickl damals als Innenminister dasselbe wollte, nämlich, dass das Gesetz der Politik folgt, um im Asylbereich strenger vorgehen zu können, gab es einen österreichweiten Aufschrei der selbsternannten und üblichen Moralapostel. Jetzt, wo die Einheitspartei offensichtlich Rache am Wahlergebnis der FPÖ zu nehmen versucht, ändert man ein Verfassungsgesetz über Nacht, weil der Verlierer-Ampel und den Grünen die Gesinnung von Rosenkranz nicht passt.

Während die Vier-Parteien-Allianz im Verfassungsausschuss des Parlaments Walter Rosenkranz als Vorsitzenden des Nationalfonds abwählten, legte der Nationalratspräsident für die Opfer der Märzrevolution 1848 einen Kranz nieder.

Kein Beitrag zur Aussöhnung

Die FPÖ hat sich im Verfassungsausschuss gegen die Änderung des Gesetzes ausgesprochen. Justizsprecher Harald Stefan sagte in einer Aussendung:

Wiedergutmachung an die Opfer und deren Hinterbliebene und Nachkommen ist allen Parteien in diesem Land wichtig. Diese wesentlichen Aufgaben des Nationalfonds sind nicht nur der Freiheitlichen Partei von großer Wichtigkeit, sondern mit ihr auch dem Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz. Dass er nun durch dieses neue Gesetz de facto vom Vorsitz ausgeschlossen werden soll, ist kein Beitrag für Aussöhnung und Erinnerungskultur, die niemandem verwehrt bleiben sollte, schon gar nicht der stärksten demokratischen Partei in Österreich.

Usancen werden infrage gestellt

Es sei auch einigermaßen befremdlich, dass mit dieser „Anlassgesetzgebung“ der Wille des Souveräns, also der Wähler, korrigiert werden soll, die durch ihre Stimmabgabe am 29. September 2024 den Weg für den ersten freiheitlichen Nationalratspräsidenten geebnet hatten. Stefan befürchtet, dass diese Gesetzesänderung der Auftakt für eine Entwicklung sei, mit der viele seit Langem gepflegten Usancen und Übereinkünfte, die nicht genau geregelt sind, infrage gestellt würden. Das seien keine guten Vorzeichen für eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit im Hohen Haus.

Rosenkranz zum Vorsitz-Verzicht gezwungen

Rosenkranz soll durch die Änderung der Verfassung nun gezwungen werden, auf den Vorsitz zu verzichten und stattdessen eine Vertretung zu schicken. Weigert er sich, kündigte die Vier-Parteien-Allianz an, den Zweiten Nationalratspräsidenten für den dauerhaften Vorsitz zu wählen.

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus war 1995 gegründet worden, um die besondere Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen. Er erbringt Leistungen an NS-Opfer und deren Nachkommen.

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