In Corona-Zeiten erreichten die Spaltung und Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen einen traurigen Höhepunkt. Viele Politiker, allen voran die Regierungspolitiker, verloren jegliche Hemmung und sprachen unverhohlen Drohungen und Beschimpfungen gegen jene aus, die sich ihren Radikal-Maßnahmen nicht widerspruchslos unterwerfen wollten.
„Wir haben mitgemacht“
Das dokumentierte ein Bürger auf X unter dem Pseudonym „Mic de Vries“. Dort sammelte er in einer 25-teiligen Tweet-Reihe die Entgleisungen von Politikern, Prominenten und Ärzten, wie diese hier: Ex-Bundespräsident Joachim Gauck nannte Ungeimpfte „Bekloppte“, Udo Lindenberg „hirntote Risikopiloten“.
„Wir haben mitgemacht! Wir haben ausgegrenzt, diffamiert, diskreditiert, beleidigt und Menschen gecancelt. Im Dienste der Wissenschaft! Auf vielfachen Wunsch dieser knackige Thread, mit Aussagen, die man nicht vergessen sollte: #Wirhabenmitgemacht #Wirhabenausgegrenzt“, schrieb er auf dem Sozialen Medienkanal und Nachrichtendienst.
Politiker geraten in Rage
Den Personen war dies sichtlich unangenehm – und sie setzten die Justiz als Waffe dagegen ein. „Mic de Vries“ wurde vorgeworfen, eine „Feindesliste“ erstellt zu haben, wofür er sich nach § 126a Strafgesetzbuch (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten) vor Gericht verantworten sollte. SPD-Politiker Helge Lindh bezeichnete die Tweet-Reihe sogar als „potenzielle Todesliste“.
Dabei stand nichts weniger im Zentrum der Anklage, ob es ein Verbrechen ist, eine Zitatesammlung öffentlich getätigter Aussagen von Politikern, Prominenten und Ärzten auf X (ehemals Twitter) zu posten.
Sieg für die Meinungsfreiheit
Mitte Juni sprach das Gericht das Urteil: Nein, es ist nicht verboten. Die Politiker müssen damit leben, dass ihr Gesagtes veröffentlicht wird, auch wenn es ihnen nicht gefällt. Mic de Vries wurde freigesprochen.