Erst stach er auf seine Frau an, dann verfolgte ein syrischer Asylant seine schwerverletzte Frau auf der Autobahn, wo sie überfahren wurde – dafür wurde der Migrant vor dem Flensburger Landgericht (Bild) nun verurteilt.

28. März 2024 / 21:50 Uhr

Von Lkw überfahren: Syrischer Asylant sticht auf Ehefrau ein und verfolgt sie auf Autobahn

Ein besonders brutaler „Ehrenmord“ hat sich in Norddeutschland abgespielt – der Täter, ein syrischer Migrant, wurde jetzt zur Höchststrafe verurteilt.

Syrer stach 24 Mal auf eigene Frau ein

Die Tat ereignete sich in der Nähe von Hamburg auf der Autobahn A7: Samer M. war mit seiner Frau auf dem Weg von Dänemark nach Deutschland, als der 36-Jährige – offensichtlich nicht zum ersten Mal – in einen heftigen Streit mit seiner vier Jahre jüngeren Frau geriet. Diesmal drehte der Asylant jedoch völlig durch und stoppte den Wagen plötzlich auf dem Pannenstreifen. Er zückte ein Messer und stich Dutzende Male auf seine Gattin ein – gleich 24 Stichverletzungen in Kopf und Oberkörper konnte die Obduktion feststellen.

Flüchtende Frau wurde von Lkw erfasst

Überraschenderweise überlebte die Frau das Gemetzel und konnte sich aus dem Wagen befreien. Als sie auf dem Pannenstreifen vor ihrem Peiniger floh, verfolgte dieser die Frau mit seinem Auto. Die Flensburger Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sie in den fließenden Verkehr der A7 getrieben zu haben – wo die 32-Jährige dann schließlich von einem Lkw erfasst wurde und noch am Unfallort starb.

Verteidigung plädierte auf Unzurechnungsfähigkeit

Samer M. wurde nun wegen versuchtem Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zwar bekam der Asylant damit die Höchststrafe, da das Gericht ihm aber keine Tötungsabsicht für die gesamte Tat vorweisen konnte, wurde er nicht wegen Mordes verurteilt. Die Verteidigung war – wie so oft in solchen Fällen – der Meinung, dass der Migrant wegen seiner Fluchtgeschichte traumatisiert und damit nicht voll schuldfähig sei. Die Argumentation der Verteidigung, M. wegen verminderter Schuldfähigkeit nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen, konnte die Strafkammer am Ende nicht überzeugen.

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