Grafik Rechnungshof

Der RH kritisierte die Kosten der Medienarbeit scharf: Die Büros von Nehammer und Brunner sollen Schaltpläne zugunsten parteinaher Medien geändert haben, Gewessler fehlte der Überblick über 71 Webseiten.

9. Feber 2024 / 09:36 Uhr

Massive Kritik an Kosten für Medienarbeit bei Nehammer, Brunner und Gewessler!

Bundeskanzleramt, Finanzministerium und Klimaschutzministerium gaben in den Jahren 2019 bis 2021 insgesamt 108,02 Millionen Euro für ihre Medienarbeit aus. Der Rechnungshof (RH) kritisiert heute, Freitag, die „nicht nachvollziehbaren Entscheidungen“.

Es wäre nicht ausreichend gewährleistet gewesen, dass trotz dieses hohen Mitteleinsatzes die verfassungsrechtlich vorgegebenen Gebarungsgrundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Medienarbeit beachtet wurden, sagt ein RH-Sprecher.

Schaltpläne zugunsten parteinaher Medien geändert

Das Büro von ÖVP-Kanzler Karl Nehammer und ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner hätten Schaltpläne für Anzeigen auch zugunsten parteinaher Medien geändert. Das Klimaschutzministerium von Leonore Gewessler (Grüne) hätte keinen konsolidierten Überblick über die wesentlichen Aufwendungen für Medienarbeit. Gewesslers Büro habe zum Beispiel der Überblick über 71 Webseiten, die das Ministerium Anfang des Jahres 2023 betrieben hatte, völlig gefehlt. Für deren Entwicklung, Wartung, Betrieb und redaktionelle Betreuung setzte es 36 externe Dienstleister ein. Das Klimaschutzministerium beauftragte zudem Agenturen mit Beratungsleistungen zu Klimaticket und Klimarat.

Medienkooperationen über Direktvergabe beauftragt

Medienkooperationen wurden, teilweise auch bei Auftragswerten von mehr als 100.000 Euro, in allen drei überprüften Ministerien über Direktvergaben beauftragt. Insgesamt meldeten die überprüften Ministerien von 2019 bis 2021 zwischen acht und elf Prozent der an Medien ausbezahlten Entgelte nicht an die KommAustria.

In vielen Fällen, bei denen es zu Inseraten-Schaltungen in den Medien kam, fehlte die Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes.

Kein Instrumen der Medienfinanzierung oder Politikwerbung

Pikant: Der Rechnungshof stellte nach dem Aufdecken der vielen Verfehlungen in den drei Ministerien eindeutig fest:

Medienkampagnen und -schaltungen dürfen keine Instrumente der Medienfinanzierung oder Politikwerbung sein.

Eine Feststellung, die wohl darauf aufmerksam machen soll, welchen Hintergrund die Inseratenvergabe von Nehammer, Brunner und Gewessler bisher hatte. Sie machten dem Vernehmen nach Werbung für sich oder zur Finanzierung eines ihnen nahestehenden Mediums. Wen wunderts, dass die Journalisten so berichten wie sie berichten – und, dass der Mainstream diesen vom Rechnungshof aufgedeckten Mega-Skandal geflissentlich verschweigt.

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