Die ausufernde Auslegung des Asylrechts durch die Richter am Europäischen Gerichtshof hat nur ein Ziel: möglichst viele illegale Einwanderer unabschiebbar zu machen.

17. Jänner 2024 / 12:02 Uhr

EuGH: Bulgarien muss vor Ex-Ehemann „geflüchteter“ Türkin Asyl gewähren

In seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof das Asylrecht von staatlicher Verfolgung auf den privaten Bereich ausgeweitet. Demnach muss jetzt auch Frauen, die vor gewalttätigen Ehemännern oder ihrer Familie „flüchten“, ein Flüchtlings- oder Schutzstatus gewährt werden. Die FPÖ kritisiert diese Pervertierung des Asylrechts scharf.

Asyl als Vorwand für Masseneinwanderung

EU-Spitzenkandidat Harald Vilimsky und FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer bezeichnen das Urteil als „Dammbruch“ in eine Richtung, die faktisch allen Menschen auf dieser Welt, die in ihrer Heimat von Zwangsehen oder anderen Auswüchsen archaischer Kulturen betroffen sind, das Recht auf Asyl-Einwanderung nach Europa einräumen. Das sei absurd und vor allem gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung.

Jedem, der es irgendwie bis an die EU-Außengrenze schaffe, ein Asylverfahren zuzugestehen und durch die EuGH-Rechtsprechung auch noch die sogenannten Asylgründe immer mehr zu erweitern, würden das Problem verschärfen und Jahr für Jahr Millionen Menschen regelrecht nach Europa einladen, kritisieren die freiheitlichen Abgeordneten die als Asyl getarnte Einwanderungspolitik der EU.

Angst vor Ex-Ehemann

Anlassfall für das Urteil war die Klage einer Türkin, die 2018 in Bulgarien eingereist war. Sie gab an, mit 16 Jahren zwangsverheiratet worden zu sein. Ihr Ehemann hätte sie immer wieder geschlagen, und ihre Familie hätte ihr nicht geholfen, argumentierte sie. 2018 sei sie geschieden worden. Seither habe sie Angst, von ihrem Ex-Ehemann, seiner oder ihrer Familie getötet zu werden.

Bulgarische Gerichte lehnten es ab, der Frau Asyl zu gewähren, da es nach bulgarischem Recht keinen Schutzgrund gebe und es nicht der türkische Staat sei, der sie verfolge. Eine Rechtsansicht, die der Europäische Gerichtshof aushebelte und einen Schutzstatus für die Frau anordnete.

Asyl durch die Hintertür

Die Richter bezogen sich bei ihrer Entscheidung auf eine „Istanbul-Konvention“, ein internationales Übereinkommen von 2011 zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Ein weiteres „Übereinkommen“, von dem wohl kaum jemand etwas gehört hat, das aber offensichtlich dazu geeignet ist, den Grundgedanken des Asylrechts ad absurdum zu führen.

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