Es ist ein bedenkliches Signal, wenn Behörden davon ausgehen, dass die Bürger eher potentielle Gesetzesbrecher als redlich und rechtschaffen sind.
Verwandtschaft als Tatmotiv
So geschehen am Verwaltungsgerichtshof. Aufgrund einer Erkenntnis versendet die Wirtschaftskammer Niederösterreich derzeit Briefe an Kfz-Werkstätten, in denen sie darauf hinweist, dass Eigenfahrzeuge oder Fahrzeuge naher Angehöriger nicht mehr begutachtet werden dürfen.
Die Richter am Verwaltungsgerichtshof hatten nämlich einen „immanenten Interessenskonflikt“ durch die Naheverhältnisse geortet.
Ganze Branche unter Verdacht
Die zugrundeliegende Geisteshaltung kritisiert Hermann Fichtinger von der Freiheitlichen Wirtschaft, auch Mitglied im Bundesgremium Fahrzeughandel der Wirtschaftskammer Österreich, scharf:
Man unterstellt Kfz-Technik-Werkstätten indirekt, ihren klaren Verpflichtungen bei der Begutachtung auf die Fahrtauglichkeit von Kraftfahrzeugen und der Ausstellung des Pickerls pauschal nicht nachzukommen.
Mehr noch: Man unterstellt ihnen, „unlautere Praktiken bei Verwandten anzuwenden.“ Man misstraut damit nicht nur einer ganzen Branche, man verdächtigt sie geradezu.
Vertrauen der Bürger schwindet
Fichtinger zeigt sich völlig perplex angesichts dieser Pauschalurteile und betont, dass solche Entscheidungen die ohnehin durch die aktuelle Wirtschaftskrise belastete Branche nur noch weiter drangsalieren. Anstatt Bürokratie abzubauen und das Vertrauen in die heimische Wirtschaft zu stärken, setzen Gerichtshöfe auf realitätsferne und absurde Urteile.
Der übergriffige Staat ist heute fast allgegenwärtig. Und er offenbart ein bedenkliches Menschenbild: Die Institutionen des Staates gehen offensichtlich davon aus, dass die Bürger rechtswidrig handeln, betrachten die Menschen quasi als potentielle Gesetzesbrecher. Seine Reaktion spricht Bände: noch mehr Gebote und Verbote, strenge Kontrollen und hohe Strafen – für den Souverän, der im Staat nunmehr als Verdächtiger gilt.