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Der AfD Bundessprecher musste sich gegen Falschinformationen, die ihn unglaubwürdig machen sollten, zur Wehr setzen.

12. Oktober 2023 / 10:49 Uhr

AfD-Bundessprecher Chrupalla attackierte Staatsanwaltschaft – Die ruderte daraufhin zurück

In einer Pressekonferenz, gestern, Mittwoch, nahm AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla erstmals persönlich Stellung zu den Vorkommnissen der Wahlveranstaltung von Ingolstadt am 4. Oktober. Heftige Kritik erntete dabei die ermittelnde Staatsanwaltschaft Ingolstadt.

Es war ein Anschlag

Am 4. Oktober wurde Chrupalla im Rahmen einer Wahlkampf-Veranstaltung in Bayern Opfer eines gegen seine Person gerichteten Anschlags (Unzensuriert berichtete). Genährt durch zweifelhafte Informationen der ermittelnden Staatsanwaltschaft, versuchten Mainstream-Medien und politische Gegner, den Anschlag als Wahlkampf-Manöver der AfD herunterzuspielen und Chrupalla vom Opfer zum Schwindler zu machen. Eine Tatsachen-Verdrehung, der der Politiker in seiner Pressekonferenz mit Fakten entgegentrat.

Einstich unwiderlegbar nachgewiesen

Demnach hatten noch am Tatort Beamte des Bundeskriminalamtes einen Blutfleck an Chrupallas rechtem Arm sowie an Hemd und Unterhemd festgestellt. Im Krankenhaus wurde dann ein Einstich an seinem Arm diagnostiziert und im Abschlussbericht festgehalten. In Dresden hat er den Einstich behandeln und pathologisch untersuchen lassen, so der Politiker. Es wurde dort auch eindeutig ein Einstichkanal festgestellt. Weitere Befunde stünden noch aus. Festzustellen, welche Substanzen injiziert wurden, gestalte sich schwierig und könne noch Wochen dauern.

Undurchsichtige Rolle der Staatsanwaltschaft

Eine hinterfragenswerte Rolle in dem Fall spielt die ermittelnde Staatsanwaltschaft. In einer Antwort auf die Abmahnung durch die AfD vom letzten Samstag verwickelte sich die Behörde in Widersprüche, was Informationen an Medien betraf, berichtete der Politiker und äußerte schwere Vorwürfe hinsichtlich der Informations- bzw. Desinformations-Politik der Behörde.

Staatsanwaltschaft macht Kehrtwende

In einer neuerlichen Pressemitteilung im Anschluss an Chrupallas Presskonferenz korrigierte die Staatsanwaltschaft nun ihre faktenbefreite Pressemitteilung der letzten Woche, wonach nur „eine oberflächliche Rötung bzw. Schwellung“, aber kein Einstich festgestellt worden sei. Sie bestätigte jetzt auch die drei Grund-Aussagen, wonach es eine Einstichstelle gegeben habe, die Verletzung diagnostiziert und Blut an Chrupallas Kleidung festgestellt wurde. Eine Wende um 180 Grad!

Warum die Staatsanwaltschaft die Fakten nicht anerkennen wollte, könne er nicht beurteilen, antwortete Chrupalla noch in der Pressekonferenz auf eine Journalistenfrage. Er sehe es aber als Skandal, dass man sich als Opfer in eine Rechtfertigung begeben muss, weil Falschinformationen in den öffentlichen Aussagen zum Standard geworden sind.

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