Der freiheitlichen Ankündigung, einen inhaltlichen Schwerpunkt zum Thema Linksextremismus zu starten, folgte am Donnerstag eine weitere parlamentarische Anfrage des FPÖ-Generalsekretärs Christian Hafenecker zur jüngsten Entscheidung des Innenministeriums (BMI). Seit Anfang August ist nämlich klar: Das “Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands” (DÖW) erhält vom Innenministerium den Auftrag zur Erstellung eines jährlichen „Rechtsextremismus-Berichts“.
Der Generalsekretär der FPÖ, Christian Hafenecker, stellt dazu fest:
Das DÖW ist kein Amt und keine Behörde. Seine Mitteilungen haben daher keinerlei offiziellen Charakter, sondern stellen die politische Agitation einer privaten Organisation dar. Diese im Wesentlichen linksextreme Agitation wird gegen viele Österreicher geführt. Vom DÖW wurde z.B. das „Handbuch des Rechtsextremismus“ herausgegeben, in dem viele bekannte Persönlichkeiten des Landes verunglimpft werden. Mittlerweile erfolgt die Denunziation von Patrioten online, wie die DÖW-Webseite unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ bzw. „Neues von ganz rechts“ eindeutig dokumentiert.“
Hafenecker artikulierte seine Kritik auch in einem Interview mit dem Sender AUF1.
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Weitere InformationenWissenschaftliches Arbeiten sieht jedenfalls anders aus!
Wie „wissenschaftlich“ das DÖW ans Werk geht, kann man alleine an den Arbeitsmethoden seiner Mitarbeiter erkennen. Der Mitarbeiter Andreas Peham schmückte sich etwa bei seinem Pseudonym „Heribert Schiedel“ bisweilen mit einem falschen Doktortitel. Seit Februar 2012 ist dazu aus einer Anfrage der FPÖ folgender Sachverhalt bekannt:
„In der Öffentlichkeit trat Herr Andreas Peham über Jahre als Referent und Diskussionsteilnehmer unter der Bezeichnung Dr. Heribert Schiedel mit der Qualifikation eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in Erscheinung. Tatsächlich ist Herr Peham kein Akademiker, zudem wirkte er im Bereich der Universität Wien als Funktionär des Kommunistischen StudentInnenverbandes.
Diese Fakten waren den Behörden spätestens seit Oktober 2004 bekannt, als der mittlerweile verstorbene Botschafter a.D. Dr. Johann Josef Dengler, Mitglied der „ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten“, Strafanzeige gegen den DÖW-Mitarbeiter Andreas Peham erstattet hatte.
Ein weiterer wissenschaftlicher Mitarbeiter – diesmal mit echtem Doktortitel – ist Bernhard Weidinger. Noch 2015 hielt er in Freiburg einen Vortrag zum Thema „Burschenschaften und völkischer Terror in Südtirol/Alto Adige”, der vom Referat für politische Bildung des linksextrem dominierten Studierendenrats der Uni Freiburg zusammen mit der über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus als besonders militant und extremistisch bekannten „Autonamen Antifa Freiburg” organisiert wurde. Selbstverständlich wurde eine Distanzierung von Weidinger in den Mainstream-Medien niemals eingefordert
Wegweisendes Urteil zeigt die Arbeitsmethoden des DÖW auf!
Im Jahr 1998 erging vom Oberlandesgericht in Wien ein wegweisendes Urteil, das nicht nur die Arbeitsmethoden, sondern auch die ideologische Ausrichtung des DÖW in einem neuen Licht erscheinen lässt.
Ein kritischer Bericht über die Machenschaften und Aktivitäten des “Dokumentationsarchivs” führte zu einer Klage des damaligen DÖW-Leiters Wolfgang Neugebauer. Das Gericht stellte letztlich fest, dass folgende Werturteile gegenüber dem DÖW zulässig sind:
- Das DÖW ist eine Art Privat-Stasi.
- Das DÖW ist eine kommunistische Tarnorganisation.
- Das DÖW ist eine polypenartige Tarninstitution.
- Das DÖW betreibt linksextreme Subversion vor allem im Kulturbereich.
- Das DÖW betreibt gesinnungsterroristische Kampagnen.
- Das DÖW schafft dabei ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors.
- Das DÖW würde sich an erster Stelle finden, gäbe es in Österreich so etwas wie den jährlichen Verfassungsschutzbericht.
- Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung.
- Das DÖW betreibt Geschichtsfälschung und -verdrehung.
- Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lügen, Fälschung und Denunziation.
„Die Arbeitsmethoden und die politische Agenda, die dieser Privatverein seit Jahren betreibt“, so Hafenecker in seiner aktuellen Anfrage, „haben sich seit dem Urteil aus dem Jahr 1998 nicht verändert. Einzig die Gewichtung der Sponsoren veränderte sich im Laufe der Jahre. So erhöhte die Stadt Wien ihre Subventionen für den Privatverein Mitte der 2000er Jahre, während es in der Zeit der schwarz-blauen Regierung deutlich weniger Geld für die pseudowissenschaftliche Arbeit des Denunzianten-Vereins gab.“
Offensichtlich auch heute noch pseudowissenschaftlich unterwegs
Am 21. Juni 2019 langte eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Widerbetätigung, Verhetzung und anderer Straftatbestände bei der Staatsanwaltschaft in Linz gegen das Magazin Info-DIREKT ein.
In dieser Sachverhaltsdarstellung (Akt: 21 St 89/19y) der Rechtsanwaltskanzlei Lansky im Auftrag des Dokumentationsarchivs nahmen die Anzeiger auf insgesamt 117 Textstellen aus den im Zeitraum von 2015 bis Anfang 2019 erschienenen 25 Ausgaben der Zeitschrift Info-DIREKT Bezug. 86 der Vorwürfe waren augenscheinlich so abstrus, dass diese von der Oberstaatsanwaltschaft vorab verworfen wurden. 31 Textstellen lieferten mögliche „Anhaltspunkte“ für ein strafbares Verhalten – einer rechtlichen Prüfung hielten jedoch auch diese nicht stand. Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Linz prüfte die in der Anzeige erhobenen Vorwürfe und kam zu dem Schluss, dass
Zitate in Teilbereichen interpretativ dargelegt, aus dem Kontext gerissen und im Rahmen der vorgenommenen Kategorisierung mit inhaltlich dazu passenden Textstellen aus verschiedenen Publikationen kombiniert wurden.
Das Verfahren wurde eingestellt und dem DÖW einmal mehr von offizieller Gerichtsseite attestiert, dass es mit seiner “wissenschaftlichen” Recherche nicht allzu weit her ist. Im gegenständlichen Verfahren wurden etwa auch Zitate aus dem Buch „Herr der Ringe“ oder aus dem Vorwort eines Buches des Militärstrategen Thomas P. M. Barnett als problematisch erachtet.
Auch im Zuge der sogenannten „Liederbuch-Affäre“ holte sich das DÖW bei Gericht eine blutige Nase. Ein beauftragter Sachverständiger arbeitete für das “Dokumentationsarchiv”. Das zuständige Gericht lehnte ihn mit folgender Begründung ab:
Hier liegen […] aus objektiver Sicht erhebliche Anhaltspunkte für das Fehlen des äußeren Anscheins der erforderlichen Neutralität vor.
„Diese Beispiele zeigen deutlich, dass unter dem Deckmantel der Wissenschaft Agitation gegen politisch Andersdenkende betrieben wird. Es werden gezielt Menschen mit anderen politischen Meinungen diffamiert, und linke Mainstream-Medien setzen die vermeintlichen „DÖW-Experten“ dazu ein, ihre Propaganda gegen alles und jeden, der nicht auf der linken Seite zu finden ist, einen seriösen Anstrich zu verleihen”, so Hafenecker.