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Das Herbizid Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend und erbgutverändernd zu sein.

Das Herbizid Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend und erbgutverändernd zu sein.

Vor Wiederzulassung von Glyphosat: EU sieht keinen Anlass zur Sorge

Es war im letzten Jahr, als die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erneut eine Gefährdungsbeurteilung von Glyphosat durchführte.

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Zulassung bis Dezember

Bisher unterliegt Glyphosat in Europa strengen Vorschriften, da es als krebserregend gilt. 2017 hatten mehr als eine Million EU-Bürger die Initiative für ein Verbot, eine Reform des Zulassungsverfahrens für Pestizide und verpflichtende Ziele für Pestizid-Reduktionsprogramme unterstützt.

Die Initiative war damals die erfolgreichste und am schnellsten durch Bürgerunterstützung gewachsene Initiative seit Einführung dieses Mitbestimmungselements in der EU im Jahr 2012.

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Interesse der USA

Hinter Glyphosat steht vor allem der US-Konzern Monsanto mit seinem Produkt Roundup. Das umstrittene Herbizid ist derzeit in der EU bis zum 15. Dezember zugelassen, deshalb die neuerliche Risikobewertung. Und die ECHA kam zu dem Schluss, dass das Pflanzenmittel Glyphosat nicht als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend einzustufen sei.

Dieser Meinung schloss sich nun die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an. Es gebe weder für Mensch und Tier noch für die Umwelt Anlass zur Sorge, wie sie am Donnerstag bekannt gab. Daraus folgt, dass die Weiterzulassung von Glyphosat in der EU wahrscheinlich ist.

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