Johannes Hübner Bundesrat

Der Wiener Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ) gab ÖVP-Außenminister Alexander Schallenberg Nachhilfe in der Neutralitätspolitik.

12. Mai 2023 / 10:44 Uhr

Bundesrat erklärt Außenminister Schallenberg die österreichische Neutralität

Die immerwährende Neutralität Österreichs wird von der Bundesregierung samt Scheinopposition und im Verbund mit dem Bundespräsidenten seit Monaten mit Füßen getreten. Der Wiener Bundesrat, Johannes Hübner (FPÖ), gab ÖVP-Außenminister Alexander Schallenberg daher diesbezüglich eine Lehrstunde.

Auslegung der Neutralität bestimmt nicht von der Leyen

Hübner begann mit der Frage, was von der österreichischen Neutralität überhaupt noch übrig sei? Es gäbe ein Verfassungsgesetz, das die immerwährende Neutralität Österreichs vorschreiben würde. Was Neutralität ist, sei keine Frage durch die Auslegung von EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen oder durch einen Gastkommentar im Standard, sondern das sei völkerrechtlich festgeschrieben. Nämlich im Artikel 5 der Haager Konvention. Da stehe drinnen, was Neutralität im Falle eines bewaffneten Konfliktes bedeute – dass man keinen der beiden Parteien weder direkt noch indirekt unterstützen darf. Klar formuliert sei weiters, dass in nicht militärischen Belangen der Neutrale zur Gleichbehandlung der Konfliktparteien verpflichtet sei. Das heißt: Es können Handelsbeziehungen aufrechterhalten bleiben, aber gleichartig und gleichwertig den beiden Konfliktparteien gegenüber.

Neutraltiäts-Kriterien werden nicht erfüllt

Dass das in Österreich nicht in Ansätzen geschehe, so Hübner Richtung Schallenberg, brauche man im Bundesrat nicht zu diskutieren. Weder die Lieferung von Splitterwesten noch von Schutzhelmen an eine der Konfliktparteien, nämlich der Ukraine, weder das Mitmachen bei Sanktionen noch das Enteignen von Bürgern eines Landes (gemeint ist Russland, Anm.d.R.) erfülle nur annähernd diese Kriterien. Wörtlich fügte Hübner hinzu:

Und wenn da irgendeiner kommt mit den EU-Verträgen, ja, in den EU-Verträgen gibt es gewisse Ausnahmen, aber ausdrücklich nur für friedensstiftende, friedensschaffende und friedenserhaltende Maßnahmen. Und dass die Fortführung und Befeuerung des Krieges in der Ukraine keine friedensschaffende, friedensstiftende oder friedenserhaltene Maßnahme ist, brauche ich hier wohl nicht ernsthaft darzulegen.

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