Nur 48 Inder können abgeschoben werden. 265 sind in der Grundversorgung. Sind die restlichen 18.000 irgendwo in Österreich untergetaucht (Symbolfoto)?

16. Jänner 2023 / 15:31 Uhr

Asyl-Schwindel: Gerade einmal 48 Inder dürften abgeschoben werden

Regelmäßig werden parlamentarische Anfragen im Bereich des Asylwesens eingebracht. Vor wenigen Tagen musste das Innenministerium eine Anfrage der FPÖ-Abgeordneten Erwin Angerer und Hannes Amesbauer beantworten. Es gibt zahlreiche Daten zur Grundversorgung. Dabei geht es um keine Leistungen, die Fremde erhalten, wenn sie einen Antrag auf internationalen Schutz stellen. Sie beinhaltet Krankenversicherung, Verpflegung wie Nahrung, Unterbringung und Bekleidung, aber auch Taschengeld.

Wo sind die 18.000 Inder?

Auffallend ist dabei die hohe Zahl der Inder. Bundeskanzler Karl Nehammer und Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) brüsteten sich damit, an einem Rücknahmeabkommen mit Indien zu arbeiten. Konkretes blieben die beiden Herren aber schuldig. Angeblich wurden im Vorjahr 18.000 Asylanträge von Indern in Österreich gestellt.

In der Grundversorgung wurden mit Stand 1. November 2022 aber nur 265 Inder registriert. 187 sind Asylwerber, sieben subsidiär schutzberechtigt, einer geduldet, acht sind unbegleitende Minderjährige und neun haben einen humanitären Aufenthaltstitel.

48 Inder rechtskräftig abgewiesen

48 Inder haben einen rechtskräftig negativen Asylbescheid. Diese 48 könnten abgeschoben werden. Nicht gerade weltbewegend viel. Was aber ist mit der großen Masse der angeblich 18.000 indischen Staatsbürgern? Diese müssten ebenfalls in der Grundversorgung aufscheinen. Haben sie wieder die Heimreise angetreten? Sind sie woanders hingereist, untergetaucht oder mittels Dublin-Verfahren in ein anderes Land überstellt worden? Diesbezügliche Fragen sollten noch geklärt werden.

2021 tausende Asylwerber unbekannt abwesend

Aus der Anfragebeantwortung geht zumindest hervor, dass im Jahr 2021 mehr als 15.000 Asylwerber, die einst in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht waren, unbekannt abwesend wurden. Anders gesagt: Sie sind untergetaucht. Vermutlich dürften im Folgejahr 2022 zahlreiche Inder unter ihnen sein.

Erwähnt werden muss allerdings, dass die Bundesbetreuung jene Einrichtungen betrifft, in denen Asylwerber untergebracht sind, die sich im Zulassungsverfahren befinden. Erklärt sich Österreich für das Verfahren zuständig, landen Asylwerber in der Betreuung durch die Bundesländer. Und dazu scheint das Innenministerium keine Statistik zu führen, weshalb 2021 noch mehr Personen untergetaucht sein dürften.

Untergetauchte: NÖ auf Platz 1

Die meisten Fremden waren 2021 übrigens in Niederösterreich (9.953) untergetaucht. Dort gibt es das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen. 2.021 Fremde waren in Oberösterreich verschwunden, wo es übrigens mit Thalham ein weiteres Erstaufnahmezentrum gibt. Auf Platz drei liegt Angerers Heimatbundesland Kärnten. Dort verschwanden 1.032 Personen in unbekannten Kanälen.

„Nur“ 20.616 Asylwerber in Grundversorgung

Insgesamt 91.574 Personen wurden mit Stand 1. November 2022 registriert, die Grundversorgung erhalten haben. 56.464 davon sind Staatsangehörige aus der Ukraine. Allerdings haben nur 163 einen Asylantrag gestellt. Die große Mehrheit der Ukrainer wird nicht als Asylwerber geführt. Somit befanden sich im November 2022 offiziell „nur“ 20.616 Asylwerber in der Grundversorgung.

Wien hat die meisten

An zweiter Stelle liegt „Syrien, Arabische Republik“ mit 15.715 Personen. Es folgen Afghanistan (5.427), Irak (2.654) und Somalia (2.308). In Wien sind mit 35.653 die meisten Personen – mehr als ein Drittel – in der Grundversorgung. Übrigens, auch 1.540 Fremde, die rechtskräftig einen negativen Asylbescheid haben, sind in der Grundversorgung untergebracht.

Außerdem befanden sich auch 2.028 Asylberechtigte in der Grundversorgung. Eine recht niedrige Zahl. Dies liegt allerdings daran, dass Asylwerber, die rechtskräftig einen positiven Asylbescheid erhalten haben, nur noch einen Anspruch auf vier Monate Grundversorgung haben. Die meisten wechseln dann in die Mindestsicherung, für die das jeweilige Bundesland zuständig ist. Da Wien eine recht hohe Sozialhilfe hat, zieht es auch viele Asylberechtigte in die Bundeshauptstadt.

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