Die Unterbringung von Häftlingen in Österreichs Haftanstalten ist nicht billig. Vor allem die medizinische Versorgung verschlingt Kosten im mehrstelligen Millionenbereich, wie FPÖ-Politiker Christian Lausch zu berichten weiß. 2020 wurden 110,44 Millionen Euro fällig, 2021 schon 127,51 Millionen Euro und für den Zeitraum Jänner bis Oktober 2022 nun 76,130 Millionen Euro. Da sind insgesamt mehr als 300 Millionen Euro.
11.000 Euro pro Häftling
Jeder Häftling dürfte im Durchschnitt mehr als 11.000 Euro an medizinischer Versorgung pro Jahr brauchen, wenn man einen Blick auf die Seite des Justizministeriums wirft. Aktuell (Stand Dezember 2022) gibt es eine Belagskapazität von 8.508 Personen. Mit 8.107 Insassen wird die Kapazität fast voll ausgeschöpft. Es gibt aber auch den elektronisch überwachten Hausarrest (343) und Häftlinge, die sich in psychiatrischen Krankenhäusern aufhalten (548). Bei Letzteren handelt es sich um schwerkranke Personen, die weder in der Anstalt Göllersdorf noch in der Anstalt Asten untergebracht werden können. In diese Anstalten sind in der Regel die „Untergebrachten“ in der Höhe von 1.475, die als geistig abnorme sowie entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher gelten.
Österreicher in der Minderheit
In Summe zählt das Ministerium 8.998 Insassen, von denen weniger als die Hälfte, nämlich 4.352 (48,37 Prozent) österreichische Staatsangehörige sind. Beim Rest handelt es sich um Ausländer entweder aus dem EU-Raum, aus Drittstaaten oder Personen, von denen die Staatsangehörigkeit nicht bekannt ist.
Die Anfragebeantwortung der grünen Justizministerin Alma Zadić enttäuscht insofern, zumal keine Daten genannt werden konnten, wie viel die medizinische Betreuung der Ausländer kostet. Ebenfalls sei es nicht möglich, Kosten durch Suchtgifteinnahmen oder Ersatzdrogen zu nennen.
Keine Lösung bei Krankenversicherung
Wieso betragen die medizinischen Leistungen für Häftlinge pro Jahr rund 100 Millionen Euro? Seit Jahren wird darüber diskutiert, dass Häftlinge krankenversichert sein sollen. Bis dato werden nur Leistungen der Anstaltsärzte über die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) abgerechnet. Für alle anderen Leistungen kommen faktisch teurere Tarife zur Anwendung. Vor Jahren meinte der SPÖ-Abgeordnete Alois Stöger, dass eine Krankenversicherung für Häftlinge nicht infrage komme. Die Kosten zulasten der Arbeiter und Angestellten der Sozialversicherung „umzuhängen“, sei eine nicht akzeptierbare Umverteilungspolitik. Noch dazu, wo für Häftlinge besonders hohe medizinische Aufwendungen nötig seien. Unerwähnt ließ er allerdings, dass Asylwerber in der Grundversorgung ebenfalls krankenversichert sind. Da macht es dann wohl nichts aus, dass denen die Krankenversicherung umgehängt wird.