Kronen Zeitung

Der Presserat rügte die Kronen Zeitung wegen ihrer Berichterstattung zum mutmaßlichen Selbstmordversuch von Hans-Jörg Jenewein.

17. Dezember 2022 / 10:53 Uhr

Erfundener Abschiedsbrief: Presserat verurteilt „Krone“ wegen Verstoßes gegen Ehrenkodex

Die Kronen Zeitung hat laut Presserat im Bericht über den mutmaßlichen Selbstmordversuch des parlamentarischen Mitarbeiters Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) gleich gegen mehrere Journalisten-Grundsätze verstoßen.

Mutmaßliche Verzweiflungstat

Auf krone.at wurde am 7. August 2022 darüber berichtet, dass Hans-Jörg Jenewein „eine mutmaßliche Verzweiflungstat“ beging und er auf einer Intensivstation der Klinik Ottakring im Koma liege. Außerdem würde es laut Parteikreisen einen Abschiedsbrief von Jenewein geben. Inhalt des Briefes: Offenbar sei dem in Ungnade gefallenen blauen Politiker die Distanz seiner Partei ihm gegenüber zu viel geworden und er habe seinem Leben ein Ende setzen wollen. Im Artikel wurde auch noch die Methode des Suizidversuchs genannt und angemerkt, dass es wie bei der „Impfärztin“ auch eine letzte Anklage geben solle, und zwar gegen seinen früheren Freund und Vertrauten Herbert Kickl, von dem er „tief enttäuscht“ sei.

Tiefpunkt des Journalismus

FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker sprach schon damals vom „Tiefpunkt des Journalismus“. Er meinte:

Was sich weite Teile der Medienlandschaft dieses Landes – allen voran „Kronen Zeitung“ und ,Kurier“ – hier erlaubt haben, ist unfassbar. „Geschichten“ wurden einfach frei erfunden, Hans-Jörg Jenewein nach seiner tragischen Verzweiflungstat durch die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte für vogelfrei erklärt und seine Familie in diesen schweren Stunden nicht geschützt, sondern mit dieser entsetzlichen Art der Berichterstattung auch noch nachgetreten. Mit Journalismus hat das nichts mehr tun – das ist übelste Hetze. Dass dieser tragische Suizidversuch dann auch noch unter wüstesten Spekulationen und Falschnachrichten, die jeglicher Grundlage entbehren, missbraucht worden ist, um FPÖ-Obmann Herbert Kickl zu schaden, ist besonders niederträchtig. Der Presserat muss sich daher sofort damit befassen und klare Worte der Verurteilung zu diesen publizistischen Abgründen finden!

Hinweis auf “Parteikreise” keine zuverlässige Quelle

Tatsächlich hat sich dann der Presserat mit dieser schweren Verfehlung im Journalismus befasst und verurteilte die Kronen Zeitung gleich in vier Punkten: Verstoß gegen den Ehrenkodex, Verstoß gegen Persönlichkeitsschutz, Verstoß gegen Intimsphäre und Verstoß gegen die Suizidberichterstattung. In einer Aussendung schrieb der Presserat am 16. Dezember:

In der ursprünglichen Version wurde eher ein Gerücht als eine gesicherte und gut recherchierte Information gebracht, nämlich dass es „laut Parteikreisen angeblich“ einen Abschiedsbrief von Hans-Jörg Jenewein gebe. Da das Gerücht eines Abschiedsbriefes in erster Linie die Privatsphäre Jeneweins und kein politisches Thema betrifft, erkennt der Senat an der Wiedergabe des Gerüchts kein öffentliches Interesse (siehe Punkt 10 des Ehrenkodex), zumal der bloße Hinweis auf „Parteikreise“ im vorliegenden Fall nicht als zuverlässige Quelle einzustufen ist.

Auf welche Quelle die Behauptung zurückzuführen ist, dass der Ex-Nationalratsabgeordnete in einem Spital im Koma liege, geht aus dem Artikel nicht hervor. Die Information war jedenfalls eine Falschmeldung, sodass es naheliegend ist, dass auch hier nicht ausreichend recherchiert wurde.

Artikel im Nachhinein geändert

Aufgrund der schwerwiegenden Umstände des Falles bewertete es der Presserat nicht für ausreichend, dass der Artikel vom Medium im Nachhinein geändert wurde und die offensichtlich falschen Informationen entfernt worden seien.

Oe24 brachte bereits Gegendarstellung

Wie berichtet, hatten diese Falschmeldung der Kronen Zeitung auch der Kurier und oe24 gebracht. Anscheinend hatten die beiden Zeitungen die Meldung der Krone unreflektiert übernommen. Mittlerweile hat sich zumindest Oe24 in Form einer Gegendarstellung dafür entschuldigt. Laut Anwalt von Jenewein kämpfe man derzeit auch bei der Kronen Zeitung gerichtlich um eine Gegendarstellung und um eine Entschädigung.

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