Gegendarstellung Jenewein Oe24

Nach Aufforderung des Rechtsanwalts von Hans-Jörg Jenewein brachte nur oe24 eine Gegendarstellung zum frei erfundenen Abschiedsbrief. Krone und Kurier ziehen ein Gerichtsverfahren vor.

22. September 2022 / 18:35 Uhr

Causa um „erfundenen Abschiedsbrief“: Gerichtliches Nachspiel für “Krone” und “Kurier”

Paukenschlag in der “Causa Jenewein“: Weil Zeitungen einen “Abschiedsbrief” einfach erfunden hatten und aus diesem Brief, den es gar nicht gab, auch noch zitierten, etwa, dass sich der frühere Parlamentsmitarbeiter Hans-Jörg Jenewein von FPÖ-Chef Herbert Kickl enttäuscht zeige, gibt es nun ein gerichtliches Nachspiel.

Nur oe24 kam Aufforderung zur Gegendarstellung nach
Nach einem Aufforderungsschreiben des Rechtsanwalts von Hans-Jörg Jenewein, Niki Haas, an die von der Falschmeldung betroffenen Medien Kronen Zeitung, Kurier und oe24, kam nur das Blatt von Wolfgang Fellner dem Begehren nach, eine Gegendarstellung zu bringen. Unter dem Titel „Hans-Jörg Jenewein begehrt die Veröffentlichung nachstehender Gegendarstellung“ heißt es im Text:

Sie haben auf Ihrer unter https://www.oe24.at abrufbaren Website am 07.08.2022 in einem Artikel mit der Überschrift „Drama um Ex-FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein“ über Hans-Jörg Jenewein behauptet, dieser liege nach der Einnahme von Tabletten in einem Wiener Spital im künstlichen Koma. Weiters haben Sie in diesem Artikel die Behauptung eines Dritten verbreitet, es sei ein Abschiedsbrief von Hans-Jörg Jenewein gefunden worden, in dem sich dieser vom Bundesparteiobmann der FPÖ, Herbert Kickl, enttäuscht gezeigt habe.
Diese Tatsachenmitteilungen sind insoweit unrichtig, als Hans-Jörg Jenewein zwar nach der Einnahme einer Überdosis Tabletten am 07.08.2022 stationär in ein Spital aufgenommen wurde, jedoch dort nicht einer Langzeitnarkose – auch künstliches Koma genannt – unterzogen, sondern ohne einen derartigen Eingriff behandelt wurde. Darüber hinaus hat Hans-Jörg Jenewein vor der Einnahme der Überdosis Tabletten in der Nacht von 06.08.2022 auf 07.08.2022 überhaupt keinen Abschiedsbrief verfasst.

Krone und Kurier könnten Bußgeld ausfassen
Kronen Zeitung und Kurier kamen diesem Aufforderungsschreiben von Rechtsanwalt Haas nicht nach. Deren Rechtsanwälte teilten mit, dies nicht tun zu wollen, weshalb Haas nun ein medienrechtliches Verfahren gegen beide Zeitungen anstrengt. Beide Verlage könnten, so Haas, vom Gericht zu einem Bußgeld verdonnert werden, sollten sie sich weigern, Gegendarstellungen zu veröffentlichen.
“Tiefpunkt des Journalismus”
Wie berichtet, sprach FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker in einer Aussendung von Verbreitung dreister Unwahrheiten und dem Missbrauch der Suizidversuch-Berichterstatttung für politische Kampagnen. Er fordert den Presserat auf, dazu klar Stellung zu beziehen. Denn hier wären alle Dämme des Anstands gebrochen worden. Wörtlich meinte Hafenecker zu diesem „Tiefpunkt des Journalismus“:

Was sich weite Teile der Medienlandschaft dieses Landes – allen voran “Kronen Zeitung” und “Kurier” – hier erlaubt haben, ist unfassbar. “Geschichten“ wurden einfach frei erfunden, Hans-Jörg Jenewein nach seiner tragischen Verzweifungstat durch die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte für vogelfrei erklärt und seine Familie in diesen schweren Stunden nicht geschützt, sondern mit dieser entsetzlichen Art der Berichterstattung auch noch nachgetreten. Mit Journalismus hat das nichts mehr tun – das ist übelste Hetze.

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