Dem Täter war bereits im Februar eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug (Bild: Justizanstalt Göllersdorf, NÖ) bedingt nachgesehen worden – trotz bedenklichem psychiatrischen Gutachten.

16. November 2022 / 15:51 Uhr

Irakischer Kindervergewaltiger hatte “Bedingte” offen – und wurde nicht abgeschoben

Mit schöner Regelmäßigkeit ereignen sich in Österreich Gewaltverbrechen durch „Schutzsuchende“ – und ebenso regelmäßig stellt sich heraus, dass die mutmaßlichen Täter bereits „amtsbekannt“ bzw. vorbestraft sind. Dass solche Kriminelle noch im Land sind und weitere Untaten begehen können, anstatt umgehend abgeschoben zu werden, stört offensichtlich nur die FPÖ. Denn sie ist die einzige Partei, die seit Jahren gegen diese Praxis auftritt – leider vergeblich. ÖVP-Innenminister Gerhard Karner und die grüne Justizministerin Alma Zadić überbieten sich gegenseitig in Untätigkeit bei der Abschiebung krimineller Asylanten und Gefährder.

Gutachten bescheinigte Täter „schwere Persönlichkeitsstörung”

Jüngstes Beispiel ist jener 18-jährige Iraker, der am vergangenen Donnerstag in einer Wohnung in Wien-Meidling eine Elfjährige brutal vergewaltigt haben soll. Er war erst im Februar wegen schwerer Nötigung zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Migranten laut Medienberichten damals eine „schwere Persönlichkeitsstörung mit hoher Neigung zur emotionalen Instabilität mit explosiven Aggressionsausbrüchen“. Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vom Gericht dennoch bedingt nachgesehen worden – mit bekannten Folgen. Das geschändete Mädchen kann sich bei der Kuscheljustiz bedanken, die einen offensichtlich schwer gestörten Straftäter weiter frei herumlaufen lässt, anstatt ihn sofort aus dem Verkehr zu ziehen – ob in eine Anstalt oder per Abschiebung.

Kindesvergewaltigung gefilmt und auf “Instagram” gestellt

Die Elfjährige war mit einer 14-jährigen Freundin – beide sind in einer Einrichtung des Wiener Jugendamtes (MA11) untergebracht – zum Kauf von Drogen (Ecstasy) in die Wohnung gegangen, wo neben dem 18-Jährigen auch ein 17-Jähriger auf sie gewartet haben soll. Während sich der Jüngere an der 14-Jährigen verging, soll der Iraker über die Elfjährige hergefallen sein. Die Vergewaltigungen sollen auch gefilmt und auf „Instagram“ gestellt worden sein.

Statt Abschiebung droht nun teurer Maßnahmenvollzug

Erinnerungen an den „Fall Leonie“ kommen auf, nur dass in diesem Fall die beiden Opfer überlebt haben und flüchten konnten. Der 17-Jährige wurde auf freiem Fuß angezeigt, der Iraker sitzt in Haft. Nun wird er wohl in den Genuss des Maßnahmenvollzugs kommen, was unser Justizbudget erheblich belastet. Die sprunghaft steigenden Unterbringungen in Anstalten für geistig abnorme Kriminelle kosten ein Vielfaches des normalen Strafvollzugs. Pro Kopf und Tag fallen dabei bis zu 624 Euro an (im normalen Strafvollzug sind es rund 120 Euro).

Geistig abnorme Straftäter kosten 104,3 Millionen im Jahr

Fast 1.400 Häftlinge sitzen derzeit im Maßnahmenvollzug, das sind dreimal mehr als noch vor 20 Jahren. Die Überbelegung der dafür vorgesehenen Anstalten liegt bei 120 Prozent, weshalb immer mehr Straftäter in geschlossene psychiatrische Anstalten gesteckt werden müssen. Das Justizbudget für das Jahr 2022 liegt bei 1,9 Milliarden, 104,3 Millionen davon entfallen auf den Maßnahmenvollzug. Mehr als 50 Prozent der knapp 9.000 Strafgefangenen in Österreich haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, der Anteil Fremder im teuren Maßnahmenvollzug liegt noch höher.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

4.

Dez

17:24 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.